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Pflege: Jetzt kommt die Personaluntergrenze

Samstag, 11. März 2017 – Autor:
Krankenhäuser bekommen in bestimmten Pflegebereichen Personaluntergrenzen vorgeschrieben, die nicht unterschritten werden dürfen. Darauf hat sich Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe mit der Expertenkommission „Pflegepersonal im Krankenhaus“ geeinigt.
Allein auf weiter Flur: Mit einer Personaluntergrenze in der Pflege soll sich das jetzt ändern

Allein auf weiter Flur: Mit einer Personaluntergrenze in der Pflege soll sich das jetzt ändern – Foto: sudok1 - Fotolia

Statt Obergrenze kommt jetzt die Untergrenze. Die Rede ist allerdings nicht von Flüchtlingen, sondern vom Pflegepersonal in den Krankenhäusern. Künftig wird es eine gesetzlich vorgeschriebene Personaluntergrenze in sensiblen Bereichen wie etwa dem Nachtdienst oder auf Intensivstationen geben. Darauf hat sich Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe gemeinsam mit den Vertretern der Koalitionsfraktionen und der Länder von der Expertenkommission „Pflegepersonal im Krankenhaus“ am Montag geeinigt.

Mehr Pflegekräfte im Nachtdienst

Die Beteiligten sprachen von einer wichtigen Weichenstellung für die Personalsituation im Krankenhaus. „Eine gute Versorgung im Krankenhaus setzt eine angemessene Personalausstattung voraus“, sagte Gröhe nach den Beratungen.“ Jetzt muss es darum gehen, dass die Regelungen, die wir nun auf den Weg bringen werden, fristgerecht von den Krankenhäusern und Krankenkassen mit Leben gefüllt werden.“

Der Beschluss sieht vor, dass Krankenhäuser, die die Mindeststandards beim Personal unterschreiten, künftig öffentlich benannt werden und mit wirtschaftlichen Sanktionen zu rechnen haben. „Diesen Punkt begrüße ich besonders“, sagte Karl Lauterbach, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag. Seine Parteikollegin, Hilde Mattheis, lobte die konstruktive und zielorientierten Arbeit der Kommission und das sehr gute erste Ergebnis: „Aus zahlreichen Gesprächen und Briefen wissen wir, dass Pflegekräfte in vielen Krankenhäusern auf Verbesserungen der Arbeitsbedingungen warten. Wir schlagen hier konkrete Maßnahmen vor, mit der pflegerische Tätigkeiten deutlich aufgewertet und die Krankenhäuser besser vergütet werden.“

Die Personaluntergrenze gilt ab 2019

Um den Plan umzusetzen, wird die Selbstverwaltung von Krankenhäusern und Krankenkassen gesetzlich zur Vereinbarung von Personaluntergrenzen in Krankenhausbereichen verpflichtet. Die Vereinbarung soll bis zum 30. Juni 2018 getroffen und zum 1. Januar 2019 wirksam werden.

Laut Gröhe soll der in diesem Jahr eingeführte Pflegezuschlag und das Pflegestellen-Förderprogramm zur Gegenfinanzierung herangezogen werden. Letzteres wird ab 2019 von bisher 500 Millionen Euro auf bis zu 830 Millionen Euro pro Jahr erhöht. „Krankenhäuser profitieren in Abhängigkeit von ihrer Pflegepersonalausstattung von dem erhöhten Zuschlag und erhalten dadurch einen Anreiz, ausreichend Personal vorzuhalten“, sagte Gröhe.

Der Bundesgesundheitsminister hatte die Expertenkommission „Pflegepersonal im Krankenhaus“ am 1. Oktober 2015 eingerichtet. Hintergrund ist, dass eine angemessene Personalausstattung in der Pflege im Krankenhaus für die Qualität der Patientenversorgung und die Arbeitssituation der Beschäftigten unabdingbar ist.

Foto: © sudok1 - Fotolia.com

Hauptkategorien: Gesundheitspolitik , Pflege
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