Pflege-Bahr: Erfolg oder kein Erfolg?
Nach den Worten von Reinhold Schulte, Präsident des Verbandes der Privaten Krankenversicherungen (PKV), hat sich der sogenannte „Pflege-Bahr“ als „echtes Erfolgsmodell“ erwiesen. Täglich gingen 1000 Anträge für die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung bei den Privaten Krankenversicherungen ein, erklärte der scheidende Verbandschef bei der PKV-Jahrestagung in Berlin. Beim Sozialpolitiker Karl Lauterbach (SPD) stößt diese Meldung hingegen auf Skepsis. Nach seiner Einschätzung werde der Anteil derjenigen, die eine Pflegezusatzversicherung haben, höchstens zehn Prozent betragen – damit seien die Probleme der Pflege aber nicht gelöst, wie er gegenüber dem Tagesspiegel Berlin erklärte.
Auch eine Umfrage lässt eher auf eine große Zurückhaltung in der Bevölkerung gegenüber dem Pflege-Bahr schließen. Sie ergab, dass nur einer von hundert Deutschen entschlossen ist, in den kommenden zwölf Monaten eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Die Umfrage wurde im Auftrag der Allianz Private Krankenversicherung (APKV) durch das Marktforschungsinstitut „Produkt + Markt“ im April dieses Jahres durchgeführt.
Unwissenheit über „Pflege-Bahr“
Ein großer Teil der Befragten zeigte sich dabei als noch unentschlossen. 43 Prozent waren sich nicht sicher, ob sie eine Pflegezusatzversicherung – egal ob gefördert oder ungefördert – abschließen werden. Erstaunlich hoch war auch der Anteil derjenigen, die nicht wussten, was der „Pflege-Bahr“ überhaupt ist: 74 Prozent der 30- bis 60-Jährigen äußerten, diesen Begriff noch nie gehört zu haben, 17 Prozent kannten ihn zwar, konnten aber nicht erklären, was damit gemeint ist, und nur acht Prozent wussten, worum es sich dabei handelt.
Mit scharfer Kritik bedachte Schulte unterdessen die Verbrauchermagazine, die dem „Pflege-Bahr“ ein schlechtes Zeugnis ausgestellt hatten. So hat erst kürzlich die Stiftung Warentest von einer solchen Pflegetagegeldversicherung abgeraten - jedenfalls in den meisten Fällen. Schulte kritisierte, dass als Testmaßstab eine komplette Schließung der Lücke zwischen den Zahlungen der gesetzlichen Versicherung und den tatsächlichen Pflegekosten angesetzt worden sei. Dies sei aber mit dem „Pflege-Bahr“ nie beabsichtigt gewesen.
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