Petition 57688: Krebspatienten fordern Haushaltshilfe
Krebspatienten sind während der ambulanten Chemotherapie oder Strahlentherapie körperlich oft sehr stark eingeschränkt. Viele sind dann nicht mehr in der Lage, einzukaufen und sich um den Haushalt zu kümmern. Manche sind sogar für die eigene Körperpflege zu schwach. Doch einen gesetzlichen Anspruch auf Unterstützung gibt es nicht, sofern nicht minderjährige Kinder mit im Haushalt leben. Kassen können zwar in Einzelfällen ihren Patienten entgegenkommen, allerdings geschieht das auf freiwilliger Basis und ohne jede Verpflichtung. Hauswirtschaftshilfe ist nämlich nicht als Regelleistung im Gesetz verankert, sondern den Krankenkassen nur „satzungsgemäß“ anheimgestellt.
Krebstherapie schwächt, doch einen Anspruch auf Unterstützung gibt es nicht
„Das ist ein unzureichender Zustand, der dringend geändert werden muss“, sagt Rosemarie Mittermair von der Selbsthilfegruppe Eierstock- und Gebärmutterkrebs. Besonders allein lebende und sehr kranke oder alte Menschen würden in dieser Situation vom Gesetzgeber vollkommen allein gelassen. Mittermair hat deshalb gemeinsam mit der Alice Salomon Hochschule und weiteren Selbsthilfegruppen eine Petition ins Leben gerufen. Darin wird der Deutsche Bundestag aufgefordert, eine Grundpflege und/oder hauswirtschaftliche Unterstützung für Krebspatienten als Regelleistung zu beschließen. Konkret bedeutet das für den Gesetzgeber, die Anwendung des § 37 Abs. 1 SGB V auf ambulant behandelte onkologische Patienten während und bei Bedarf auch nach ihrer Therapie auszudehnen. „Es geht dabei um eine temporäre stundenweise Hilfe während der ambulanten Krebstherapie, die bei Bedarf jedem Krebspatienten gewährt werden sollte“, erläutert Selbsthilfegruppenleiterin Mittermair die Forderung der Petition. Da der Hilfebedarf höchst unterschiedlich sei, müsse eine flexible Handhabung festgeschrieben werden. Erfahrungsgemäß benötigten Krebspatienten während der meist sechs-monatigen Krebstherapie ein bis zweimal pro Monat Hilfe. Bei einem Rückfall könne der Bedarf jedoch deutlich größer sein.
Petition 57688 läuft noch bis 13. Mai
Die Petition mit der Nummer 57688 ist seit 15. April online beim Deutschen Bundestag. Sie kann noch bis zum 13. Mai unterzeichnet werden. 50.000 Unterschriften werden für ein Quorum benötigt. Das ist Voraussetzung, damit die Petition im Petitionsausschuss öffentlich beraten wird. Es gibt aber auch Ausnahmen: Wenn das Quorum nicht erreicht wird, kann es trotzdem zu einer Beratung der Abgeordneten kommen. Umgekehrt die können sich die Abgeordneten des Petitionsausschusses mit einer zweidrittel Mehrheit gegen die Beratung einer Petition in einer öffentlichen Sitzung entscheiden. Der Deutsche Bundestag schreibt dazu: „Entscheidend ist letztlich der Inhalt der Petition.“
Unterstützung erhält die Petition unterdessen vom Charité Comprehensive Cancer Center und von der Berliner Krebsgesellschaft. Beide Einrichtungen bezeichneten die Forderung als ausgesprochen sinnvoll.
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