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Patientenbeauftragter will Behandlungsfehler-Nachweis erleichtern

Mittwoch, 10. Mai 2017 – Autor: Angela Mißlbeck
Patienten sollen es künftig leichter haben, einen Behandlungsfehler nachzuweisen. Das fordert der Patientenbeauftragte und Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung Staatssekretär Karl-Josef Laumann.
Patientenbeauftragter der Bundesregierung Staatssekretär Karl Josef Laumann

Patientenbeauftragter der Bundesregierung Staatssekretär Karl Josef Laumann – Foto: Holger Gross

Laumann spricht sich für eine Erleichterung der Beweislast für die Versicherten aus, wenn sie von einem Behandlungsfehler betroffen sind. Es sei in der Praxis sehr schwierig, manchmal sogar unmöglich nachzuweisen, dass der Behandlungsfehler zweifelsfrei Ursache für einen erlittenen Schaden war, so wie es derzeit gesetzlich nötig ist, damit ein Schadensersatzanspruch entsteht. „Ein solcher Nachweis ist in der Medizin kaum zu führen – insbesondere wenn Patienten mehrere Arzneimittel einnehmen oder Vorerkrankungen haben“, kritisiert Laumann.

Künftig müsse es ausreichen, wenn der Zusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Schaden überwiegend wahrscheinlich sei, so der Patientenbeauftragte. „Darüber hinaus müssen wir die Krankenkassen noch stärker in die Pflicht nehmen, Patienten bei dem Nachweis eines Behandlungsfehlers zu unterstützen. Bisher heißt es gesetzlich, dass sie das sollen. Ich halte es für richtig, daraus eine Muss-Regelung zu machen“, so Laumann weiter.

Patientenbeauftragter zieht gemischte Bilanz

Die Änderungen beim Behandlungsfehlernachweis sind nur eines der Felder, auf denen Laumann immer noch Handlungsbedarf sieht. Das Patientenrechtegesetz war aus seiner Sicht ein Anfang, doch es reicht noch lange nicht. Diese Zwischenbilanz zieht er in seinem gestern vorgelegten Bericht zu den wichtigsten Entwicklungen im Gesundheitswesen in den vergangenen drei Jahren. Positiv bewertet er Änderungen bei der Pflege und Verbesserungen bei der Hilfsmittelversorgung. Weiteren Handlungsbedarf sieht er bei der Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes und den Zugang von Patienten zu ihren Behandlungsdaten.

Der Patientenbeauftragte plädiert dafür, dass Patienten bei der elektronischen Gesundheitskarte uneingeschränkten Zugang zu ihren Daten erhalten. „Es kann nicht sein, dass mündige Bürger nur unter Beaufsichtigung durch den Arzt Einsicht in ihre eigenen Daten nehmen können. Sie müssen – ähnlich wie beim Online-Banking – immer und überall, aber natürlich sicher auf ihre Behandlungsdaten selbst zugreifen können“, fordert Laumann.

Freier Zugang für Patienten zu ihrer Patientenakte gefordert

Nach den Vorstellungen des Patientenbeauftragten sollten Patienten jederzeit ihre Patientenakte einsehen können. Laut Laumann ist das „ein Thema, das trotz Patientenrechtegesetz nach wie vor immer wieder zu Streitigkeiten führt und auf diese Weise gelöst werden kann.“ Mit dem E-Health-Gesetz seien Telematik und elektronische Gesundheitskarte auf den Weg gebracht worden. Der praktische Mehrwert für die Patienten müsse aber verbessert werden.

Eine weitere Forderung des Patientenbeauftragten betrifft den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). „Viele Patienten und Pflegebedürftigen empfinden den MDK als verlängerten Arm der Kranken- und Pflegekassen“, so Laumann. Er fordert eine personelle und inhaltliche Neuorganisation. Zudem müsse der MDK von den Kranken- und Pflegekassen gelöst werden. „Patienten und Pflegebedürftige müssen ohne jeden Zweifel darauf vertrauen können, dass der MDK grundsätzlich unabhängig und neutral aufgestellt ist“, so Laumann.

Foto: Holger Groß 

Hauptkategorie: Gesundheitspolitik
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