Patienten sollen Nebenwirkungen dem BfARM melden
Ob Hautausschlag, Kopfschmerzen oder Übelkeit: Kein Arzneimittel ist frei von Nebenwirkungen. Den Behörden und Herstellern sind allerdings nicht alle Nebenwirkungen bekannt. Darum sollten nicht nur Ärzte, sondern auch Patienten Auffälligkeiten melden, die im Zusammenhang mit einem bestimmten Medikament beobachtet wurden.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) fordert jetzt Patienten ausdrücklich dazu auf. Unter www.bfarm.de/uawmelden können Patienten ihren Verdacht eintragen. Die Daten werden über eine gesicherte Verbindung in die Datenbank übermittelt und selbstverständlich vertraulich behandelt, versichert das BfARM.
Meldungen für alle Medikamente erwünscht
Dabei ist es gleich, ob die Beschwerden nach Einnahme des rezeptfreien Schnupfensprays oder des verschreibungspflichtigen Kortisonpräparats aufgetreten sind. „Es ist in beiden Fällen wichtig, dass möglichst viele Verdachtsfälle von Nebenwirkungen gemeldet werden. Das hilft den Arzneimittelbehörden, Risikosignale so früh wie möglich zu erkennen und dann bei Bedarf wirkungsvolle Maßnahmen zum Schutz der Patientinnen und Patienten zu treffen“, sagt BfARM-Präsident Prof. Karl Broich.
Ärzte und Apotheker beziehungsweise deren Arzneimittelkommissionen sind über ihre jeweilige Berufsordnung zur Meldungen von unerwünschten Arzneimittelwirkungen, verpflichtet. Zwar werden alle Medikamente in zuvor in klinischen Studien getestet. Aufgrund der relativ geringen Teilnehmerzahlen bleiben manche Nebenwirkungen aber unentdeckt. Darum sind Erfahrungsberichte aus der Praxis so wichtig.
Der Arzt bleibt der Ansprechpartner
Ärzte können natürlich nur das weitergeben, was ihnen von den Patienten berichtet wird. Erfahrungsgemäß teilen Patienten nicht jede Beobachtung ihrem Behandler mit, weil beispielsweise die Symptome einer Grunderkrankung zugeordnet oder einfach nicht in Zusammenhang mit dem Medikament gebracht werden. Das trifft am häufigsten für rezeptfreie Medikamente zu, die sich Patienten selbst in der Apotheke kaufen (Over The Counter“ – OTC).
Das BfARM weist darauf hin, dass die Meldung der Nebenwirkung nicht den Arztbesuch ersetzt. Nur der behandelnde Arzt könne und dürfe beurteilen, ob beispielsweise eine Dosisreduktion oder gar ein Absetzen des verdächtigten Medikaments notwendig und medizinisch sinnvoll sei
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