
Menschen mit schwerer Parodontitis profitieren seit dem 1. Juli von Änderungen im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen – Foto: © Adobe Stock/ Dan Race
Gesetzlich Versicherte mit schwerer Parodontitis bekommen seit dem 1. Juli mehr Therapieangebote von ihrer Krankenkasse bezahlt. Bisher haben die Kassen nur die Kosten für akute Behandlung einer Parodontitis erstattet. Seit dem 1. Juli gehören auch die Vor- und die aufwändige Nachbehandlung zum Leistungskatalog. Grundsätzlich muss eine Parodontitis-Therapie weiterhin bei der Kasse beantragt werden. Dafür erstellt der Zahnarzt nach der Diagnose einen Heil- und Kostenplan, den der Patient bei der Krankenkasse einreichen muss.
Große Zahnfleischtaschen sind behandlungsbedürftig
Eine Parodontitis gilt als behandlungsbedürftig, wenn Zahnfleischtaschen eine Tiefe von mindestens 3,5 Millimetern haben. In der neuen Richtlinie zur Parodontitisbehandlung ist festgelegt ist, dass Zahnärzte vor der Therapieplanung Stadium und Grad der Erkrankung erheben müssen. Ebenso müssen Risikofaktoren wie Diabetes mellitus oder Rauchen in einem Aufklärungsgespräch abgeklärt werden. Zahnärzte sind auch verpflichtet, ihre Patienten auf eine aktive Teilnahme an der Therapie hinzuweisen, etwa eine gute Mundhygiene.
Die Therapie richtet sich nach dem Schweregrad der Erkrankung. Die Richtlinie sieht eine systematische Behandlung auf dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnis vor. Dazu gehören eine antiinfektiöse Therapie, eine Antibiotikatherapie, chirurgische oder Regenerative chirurgische Eingriffe.
Zwei Jahre Nachbehandlung
Ebenfalls neu ist die Erstattung einer langfristigen Nachbehandlung. Diese sogenannte „Unterstützende Parodontitistherapie“ (UPT) sieht eine regelmäßige Kontrolle durch den Zahnarzt vor. Bei diesen Terminen – in der Regel ein- bis dreimal pro Jahr - erfolgt neben einer Kontrolle der Mundhygiene eine Reinigung aller Zähne von Biofilmen und Belägen, falls nötig auch das Messen und Reinigen verbliebener Zahnfleischtaschen. Die UPT kann zwei Jahre nach Abschluss der eigentlichen Behandlung in Anspruch genommen werden. Eine Verlängerung ist bei Bedarf möglich.
Die neue Richtlinie sieht außerdem eine spezielle Früherkennungsuntersuchung auf Parodontitis vor. Das sogenannte der Parodontale Screening Index (PSI) kann von gesetzlich Versicherten alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden.
Entzündung des Zahnhalteapparats
Parodontitis wurde früher Parodontose genannt. Da es aber eine entzündliche Erkrankung ist, ist Parodontitis der korrekte Begriff. Die Entzündung betrifft nicht nur das Zahnfleisch, sondern den gesamten Zahnhalteapparat, zu dem auch Wurzelhaut, Zahnzement und Haltefasern im Zahnfach gehören. Schreitet die Erkrankung fort, droht ein Knochenabbau am Zahnhalteapparat mit Zahnlockerungen und Zahnverlust. Wegen der chronischen Entzündung steht Parodontitis mit weiteren Erkrankungen wie Diabetes, koronaren Herzerkrankungen oder Schlaganfällen in Verbindung.