Online-Karte zeigt, welche Kliniken Mindestmengen erfüllen

Der Erfolg einer Operation hängt auch davon ab, wie oft der Eingriff an einer Klinik durchgeführt wird – Foto: ©Gorodenkoff - stock.adobe.com
Untersuchungen haben gezeigt, dass der Erfolg von Operationen unter anderem davon abhängt, wie oft der Eingriff an der entsprechenden Klinik durchgeführt wird. Daher dürfen bestimmte Operationen, die besonders hohe Risiken bergen, nur noch an Kliniken durchgeführt werden, welche die geforderten Mindestmengen erfüllen.
Mit einer bundesweiten „Mindestmengen-Transparenzkarte“ gibt nun die AOK erstmals einen Überblick über alle Kliniken, die im kommenden Jahr Mindestmengen-relevante Operationen durchführen dürfen. Die Karte im Internetauftritt des AOK-Bundesverbandes enthält auch die von den Kliniken aktuell gemeldeten Fallzahlen für alle sieben Behandlungen, zu denen gesetzlich vorgegebene Mindestmengen existieren.
Mehr Qualitätssicherheit für Patienten
Die Mindestmengenregelung gilt für planbare Leistungen, also keine Notfälle, und soll sicherstellen, dass Krankenhäuser ausreichend Erfahrung für besonders schwierige Behandlungen haben. Derzeit gibt es Mindestmengen für die Implantation von künstlichen Kniegelenken (50 Fälle pro Jahr), die Transplantation von Lebern (20), Nieren (25) und Stammzellen (25), komplexe Operationen an der Speiseröhre (10) und der Bauchspeicheldrüse (10) sowie für die Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht von unter 1.250 Gramm (14).
„Mit unserer Online-Karte geben wir Patienten Orientierung, welche Kliniken die Mindestmengen-Regelung einhalten - aber wir zeigen auch, wo Klinikärzte erstmals oder auf Basis von Ausnahmegenehmigungen des Landes operieren. Vor allem die bisher unveröffentlichten Fallzahlen aus den letzten anderthalb Jahren können Patienten, die vor einer planbaren Operation stehen, bei der Wahl einer passenden Klinik helfen“, sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes.
Viele Kliniken halten Fallzahlen nicht ein
Auf Basis der von den Kliniken gemeldeten Fallzahlen von Anfang 2018 bis Mitte 2019, die in der Karte dargestellt werden, haben die Landesverbände der Krankenkassen kürzlich über die OP-Genehmigungen für das Jahr 2020 entschieden. Diese neue Regelung war im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossen worden, um die Umsetzung und Einhaltung der Mindestmengen zu verbessern.
„Krankenhäuser, die auf der Karte fehlen, dürfen die jeweilige Behandlung nicht durchführen und können sie infolgedessen auch nicht mit der AOK abrechnen“, betont AOK-Vorstand Litsch. Der AOK-Bundesverband hatte in der Vergangenheit wiederholt darauf hingewiesen, dass viele Kliniken die vorgegebenen Fallzahlen nicht einhalten.
Landesverbände entscheiden, wo operiert werden darf
Seit diesem Jahr gelten neue Vorgaben für Kliniken, die Mindestmengen-relevante Eingriffe durchführen. Die Krankenhäuser mussten bis zum 15. Juli ihre aktuellen Fallzahlen melden und eine Prognose über die OP-Zahlen im kommenden Jahr abgeben. Die Landesverbände der Krankenkassen haben diese Angaben geprüft und dann entschieden, ob sie die Prognose akzeptieren.
Eine positive Prognose für 2020 konnten auch Kliniken erhalten, die die notwendige Zahl von Operationen zum Beispiel aus organisatorischen oder personellen Gründen nicht erbracht haben - wenn sie nachweisen konnten, dass die Gründe für das Nicht-Erreichen der Mindestzahlen ausgeräumt wurden. Daneben gibt es auch Krankenhäuser, die die OP-Berechtigung durch die zuständige Landesbehörde erhalten haben, um eine flächendeckende medizinische Versorgung in dem jeweiligen Land zu gewährleisten. Die „Mindestmengen-Transparenzkarte“ macht für jede einzelne Klinik transparent, auf welcher Basis die Berechtigung erteilt wurde und welche Fallzahlen zuletzt erreicht wurden.
Ausweitung der Mindestmengen gefordert
Aus Anlass der Veröffentlichung der Online-Karte erneuert der AOK-Bundesverband seine Forderung nach einer Ausweitung der derzeitigen Mindestmengen-Regelungen. „Studienergebnisse zeigen, dass die bestehenden Mindestmengen angehoben werden sollten, um die Patientensicherheit weiter zu erhöhen. Außerdem sollten neue Mindestmengen für weitere Behandlungen eingeführt werden“, so Litsch.
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