Nur 7 EU-Länder erlauben Versandhandel mit Medikamenten
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs plädieren deutsche Apothekerverbände für ein vollständiges Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln in Deutschland. Der EuGH hatte vergangene Woche die in Deutschland geltende Arzneimittelpreisverordnung für ausländische Versandapotheken außer Kraft gesetzt. Danach dürfen die ausländischen Anbieter verschreibungspflichtige Arzneimittel deutlich günstiger anbieten, als es deutschen Apotheken erlaubt ist. Dies hatte zu einem Sturm der Entrüstung geführt.
Verbot wäre zulässig
Nach Auffassung der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) wäre ein komplettes Verbot des Versandhandels europarechtlich zulässig. Eine Auswertung des ABDA hatte gezeigt, dass 21 von 28 EU-Staaten den ausländischen Versandhandel längst verbieten. Nur Dänemark, Estland, Finnland, die Niederlande, Schweden und Großbritannien machen Ausnahmen – und eben Deutschland. „Die übergroße Mehrheit der Länder macht damit von ihrem Recht Gebrauch, die Rahmenbedingungen für ihr eigenes Gesundheitswesen auf nationaler Ebene zu setzen“, sagt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt.
Erstaunlicherweise war es derselbe Gerichtshof, der im Jahr 2003 entschied, dass jeder EU-Mitgliedstaat den Versandhandel zwar mit rezeptfreien, nicht jedoch mit verschreibungspflichtigen Medikamenten freigeben muss. Diese Möglichkeit wurde auch durch die EU-Richtlinie 2011/62 zur Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen bestätigt. Das neue Urteil sorgt darum für Kopfschütteln.
Weiteres Apothekensterben befürchtet
„Der Gesetzgeber muss seinen Handlungsspielraum wiederherstellen, um den Patienten auch in Zukunft eine funktionierende Arzneimittelversorgung garantieren zu können“, fordert Schmidt. Er befürchtet, das EuGH-Urteil könne die deutsche Apothekenlandschaft noch mehr verdünnen. Schon heute liegt Deutschland bei der Apothekendichte unter dem europäischen Durchschnitt: 31 versus 25 Apotheken auf 100.000 Einwohner.
Der Hessische Apothekerverband e.V. (HAV) verwies unterdessen auf die persönliche Beratung und einen 24-stündigen Notdienst der niedergelassen Apotheken. All das werde durch das EuGH-Urteil gefährdet.