Nicht alle neuen Medikamente sind wirklich besser
Das Arzneimittelgesetz (AMNOG) fordert für neue Medikamente den Nachweis eines Zusatznutzens gegenüber bereits zugelassenen Präparaten. Seit Inkrafttreten des Gesetzes vor gut zwei Jahren überprüft der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) neue Medikamente auf ihren Zusatznutzen. Wird dem Medikament kein Zusatznutzen bescheinigt, darf der Hersteller keinen höheren Preis dafür verlangen als für ein herkömmliches Präparat. Andernfalls wird es von den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht erstattet.
Bilanz des Gemeinsamen Bundesausschusses
Jetzt hat der G-BA eine Bilanz gezogen, die der Presseagentur dpa vorliegt. Demnach helfen zwei von drei neuen Arzneimitteln gegen Krankheiten wie Krebs, Bluthochdruck oder Diabetes den Patienten mehr als die bisher gängigen Medikamente. Doch einen wirklich beträchtlichen Zusatznutzen bescheinigt der G-BA nur jedem fünften neuen Medikament. Laut Presseagentur sieht die G-BA-Bilanz folgendermaßen aus: Von 37 überprüften Mitteln erkannte der G-BA in sieben Fällen einen beträchtlichen Zusatznutzen. In 14 einen geringen und in drei einen nicht näher bestimmbaren. Den meisten anderen Medikamenten wurde kein Mehrwert oder das Fehlen vollständiger Nachweise bescheinigt.
So geschehen bei dem Diabetes-Mittel Trajenta: Der G-BA hatte dem Antidiabetikum im Februar keinen Zusatznutzen attestiert. Daraufhin hat Hersteller Boehringer Ingelheim es nicht auf den deutschen Markt gebracht. In allen anderen Ländern Europa steht Trajenta mit dem Wirkstoff Linagliptin hingegen zur Verfügung.
Nutzenbewertung soll Milliarden einsparen helfen
Vertreter der Pharmaindustrie kritisieren immer wieder die Bewertungsverfahren des G-BA. Für sie steht viel auf dem Spiel und es dürfte noch schlimmer kommen: Im April hatte der G-BA beschlossen, nicht nur neue, sondern auch Mittel auf dem Bestandsmarkt zu überprüfen. Als erstes stehen Wirkstoffe zur Behandlung von Volkskrankheiten wie Diabetes, Osteoporose und Depressionen auf der Liste des Gremiums.
Ziel der im AMNOG vorgeschriebenen Nutzenbewertung sind Einsparungen im Gesundheitswesen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts wurden bereits im ersten Jahre nach Einführung des Gesetzes Anfang 2011 rund 1,1 Milliarden Euro Arzneimittelkosten eingespart. Ein Teil der Einsparungen geht auch auf Arzneimittelrabattvertrage zwischen Herstellern und Krankenkassen zurück.
Foto: Boehringer Ingelheim