Neues Prüfsystem für Pflegeheime geht an den Start

Der neue Pflege-Tüv soll Qualität von Pflegeheimen besser erfassen – Foto: ©pikselstock - stock.adobe.com
Am 1. Oktober ist das neue Prüfsystem für die stationäre Pflege an den Start gegangen. Es soll die bisherigen, kaum aussagekräftigen Pflegenoten ablösen und differenziertere Angaben zur Qualität eines Pflegeheimes treffen.
Die Pflegeheime müssen ab sofort halbjährlich interne Qualitätsdaten - sogenannte Indikatoren - bei den Bewohnern erheben. Dabei wird erfasst, wie mobil und selbstständig sie sind, und wie viele Personen beispielsweise an unbeabsichtigtem Gewichtsverlust oder an Sturzfolgen leiden. Die Heime leiten ihre Daten an eine unabhängige Stelle zur Auswertung weiter. Jedes Heim wird dann mit den bundesweiten Qualitätsergebnissen verglichen.
Neues Prüfsystem für Pflegeheime geht an den Start
Diese Angaben werden kombiniert mit den Noten, die externe Prüfer des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen (MDK) vergeben. Sie begutachten jeweils neun Bewohner. Im Fokus soll die Frage stehen: Wie gut ist der pflegebedürftige Mensch versorgt, werden seine individuellen Bedürfnisse angemessen berücksichtigt.
Wie der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) weiter berichtet, starten die Prüfungen des MDK im November. Bis Ende 2020 soll jedes Heim einmal besucht worden sein. Die Ergebnisse des neuen Prüfsystems für Pflegeheime werden dann ab 2020 nach und nach auf den Webportalen der Pflegekassen veröffentlicht.
Fülle von Informationen
"Die Verbraucher bekommen zukünftig eine Fülle von Informationen über die Versorgungsqualität und über die Ausstattungsmerkmale in Pflegeeinrichtungen", betont Dr. Monika Kücking, Leiterin der Abteilung Gesundheit des GKV-Spitzenverbandes. Pflegebedürftige und Angehörige könnten individuell nach einer für sie passenden Einrichtung suchen.
Genau das bezweifeln erste Kritiker: Fraglich sei, ob die Darstellung wirklich eine schnelle Einschätzung bei der Pflegeheimsuche ermögliche. "Im zukünftigen Pflege-Tüv wird es weder eine aussagefähige Gesamtnote noch K.O.-Kriterien geben", sagte der Vorsitzende der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der Agentur dpa. Für eine Vergleichbarkeit sei dies aber dringend notwendig.
Schwarze Schafe werden nicht sanktioniert
Auch die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA-Pflegeschutzbund) kritisiert den neuen Pflege-Tüv: Bei der Aufdeckung von bewussten Falschangaben fehlten klare Sanktionen mit abschreckender Wirkung. Die vorgesehene Beratung der "schwarzen Schafe" allein reiche in solchen Fällen nicht aus, so der BIVA-Vorsitzende Dr. Manfred Stegger.
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