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Neues Krebsregister des Innnovationsfonds umstritten

Freitag, 10. Februar 2017 – Autor:
Die Entscheidung, mit Mitteln des Innnovationsfonds ein neues Krebsregister zu gründen, stößt auf ein unterschiedliches Echo. Die einen finden es doppelt gemoppelt, die anderen sehen darin eine sinnvolle Ergänzung.
Innovationsfonds will neues Krebsregister auflegen. Das kommt nicht bei allen Experten gut an

Innovationsfonds will neues Krebsregister auflegen. Das kommt nicht bei allen Experten gut an – Foto: CrazyCloud - Fotolia

Im Januar hatte der Innovationsausschuss beschlossen, ein neues Krebsregister für ausgewählte onkologische Indikationen einzurichten. Das mit Mitteln des Innovationsfonds geförderte Register soll helfen, ein Modell zur Bewertung des Nutzens und Schadens neuer Krebsmedikamente zu entwickeln. Zu diesem Zweck soll es personenbezogene Daten über den Einsatz dieser Arzneimittel beim metastasierten Brust- und Prostatakrebs sowie dem multiplen Myelom sammeln. Das Projekt nennt sich „Register für Versorgungsforschung in der Onkologie“.

Doppelter Aufwand befürchtet

Eigentlich eine gute Idee. Die Deutsche Krebsgesellschaft und die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren (ADT) halten das Vorhaben jedoch für überflüssig. Beide Organisationen befürchten, dass erneut Geld für etwas ausgegeben werde, das bereits existiert: und zwar die klinischen Krebsregister, die bis Ende des Jahres bundesweit etabliert sein sollen. In mehreren Bundesländern gibt es die Register bereits. „Ein isoliertes Register für ausgewählte Krebsarten macht wenig Sinn“, erklärte Dr. Johannes Bruns, Generalsekretär der Deutschen Krebsgesellschaft. Durch ein neues Krebsregister komme es außerdem bei bestimmten Krebsarten zu Doppeldokumentationen, was einen erheblichen zusätzlichen Aufwand für die meldenden Leistungserbringer bedeute.

„Bei der Ausgestaltung des gesetzlichen Rahmens für die klinischen Krebsregister haben sich alle Beteiligten ausdrücklich auf eine einheitliche, datensparende Basisdokumentation und die Vermeidung von Doppelerfassungen durch die Leistungserbringer verständigt“, ergänzte PD Dr. Monika Klinkhammer-Schalke, geschäftsführender Vorstand der ADT. Bei einem zusätzlichen neuen Register müssten die meldenden Ärzte aber mit dem doppelten Dokumentationsaufwand rechnen, zumindest für ausgewählte Indikationen.

Neues Krebsregister soll Erkenntnisse zu neuen Medikamenten liefern

Doch lässt sich mit einer „datensparenden Basisdokumentation“ tatsächlich Schritt mit den neuesten Entwicklungen in der Onkologie halten, wo jedes Jahr 10 bis 15 neue Krebsmedikamente auf den Markt kommen? Prof. Dr. Bernd Wöhrmann von der Charité und der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und medizinische Onkologie (DGHO), meint nein. Im Deutschen Ärzteblatt erklärte er, zur besseren Bewertung neuer Arzneimittel seien viel mehr Informationen erforderlich, als in den bis Ende 2017 für alle Bundesländer geplanten klinischen Krebsregistern erhoben würden. Schwerpunkte des Projekts seien die Erhebung des Patient-Reported-Outcome direkt beim Patienten, die Erhebung von erlebten Nebenwirkungen direkt beim Patienten, Ko-Morbidität, Ko-Medikation, Adhärenz, Arzneimitteltherapiesicherheit, Patientenpräferenzen und gesundheitsökonomische Analysen. Diese Fragen könnten nicht im Rahmen des allgemeingültigen gesetzlichen Krebsregisters beantwortet werden, sagte der Krebsexperte dem Deutschen Ärzteblatt. Darum ginge die Kritik der Deutschen Krebsgesellschaft und der ADT am Inhalt des vom Innovationsfonds geförderten Projektes vorbei.

Der Innovationsfonds stellt bis 2019 jährlich 300 Millionen Euro jährlich zur Förderung neuer Versorgungsformen und für die Versorgungsforschung bereit.

Foto: © CrazyCloud - Fotolia.com

Hauptkategorien: Berlin , Gesundheitspolitik , Medizin
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