Neues Instrument zur Messung des Pflegebedarfs in Krankenhäusern geplant

Wieviel Pflegepersonal braucht ein Krankenhaus? Darüber wird derzeit lebhaft diskutiert. – Foto: ©Photographee.eu - stock.adobe.com
Seit Januar 2019 gelten bundesweit Personaluntergrenzen auf Intensivstationen, in der Geriatrie, der Kardiologie und der Unfallchirurgie. Doch die Krankenhäuser finden nicht genug Personal, diese gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Der Deutsche Pflegerat (DPR), die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) wollen nun ein anderes Instrument zur verbindlichen Bemessung des notwendigen Bedarfs an Pflegepersonal entwickeln. Dafür haben sie kürzlich ein Eckpunkte-Papier vorgestellt. „Ein Instrument zur Bemessung des notwendigen Pflegepersonalbedarfs in Krankenhäusern ist bundesweit einheitlich und verbindlich anzuwenden und schätzt unterschiedliche Patientengruppen und Leistungsfelder hinsichtlich ihres Pflegepersonalbedarfes ein“, heißt es in dem Papier.
Vorschlag bis Ende des Jahres geplant
Grundlage des Pflegepersonalbemessungsinstruments (PPBI) soll die Pflegepersonal-Regelung (PPR) sein, die bereits in den 1990er-Jahren entwickelt wurde, um den Personalbedarf in der Krankenpflege zu messen. Gemessen wurde damit allerdings nicht die tatsächlich erbrachte Pflegeleistung, sondern die Leistung, die sich aus dem Pflegebedarf des Patienten ergab. Unterteilt wurden darin die Bereiche „Allgemeine Pflege“ und „Spezielle Pflege“. Dabei wurden anhand von Tätigkeitsprofilen, Studien und Erfahrungen notwendige Minutenwerte errechnet.
Diese Regelungen wollen DKG, DPR und Verdi nun aktualisieren. Die Gesellschaften planen, dem Bundesgesundheitsministerium bis zum Ende des Jahres einen konkreten Vorschlag zu präsentieren.
Personaluntergrenzen sollen überflüssig werden
„Dem Pflegepersonalbemessungsinstrument zufolge soll sich der Versorgungsbedarf zum Beispiel an der jeweiligen Patientengruppe orientieren, an dem Schweregrad der Erkrankungen, an der Größe des Hauses und an dessen Versorgungsauftrag“, so DKG-Präsident Dr. Gerald Gaß. „Dabei brauchen Sie zum Beispiel in einer orthopädischen Fachklinik mit vielen jungen Sportlern weniger Pflegekräfte als in einer geriatrischen Abteilung, in der vielleicht ein Drittel der Patienten an Demenz leidet.“
„Die Beteiligten sind sich einig, dass das Personalbemessungsinstrument künftig die Grundlage für die Verhandlung der Pflegebudgets ist. Mit dessen Hilfe lässt sich der realistische Bedarf zur Aufrechterhaltung hoher Pflegequalität ermitteln“, erklärt Gaß weiter. Mit dem Personalbemessungsinstrument würden sich zudem die gesetzlichen Pflegepersonaluntergrenzen und ihre Ausweitung erübrigen, so die DKG in einer Mitteilung.
Neues Instrument soll für alle Stationen gelten
Das Pflegepersonalbemessungsinstrument soll den Pflegebedarf eines Krankenhauses auf allen bettenführenden Stationen ermitteln, heißt es in den Eckpunkten. Derzeit gelten die Anfang des Jahres eingeführten Pflegepersonaluntergrenzen nur für die Bereiche Intensivmedizin, Unfallchirurgie, Geriatrie und Kardiologie. Für Intensivstationen sowie für Kinderkliniken sollen jedoch eigene Instrumente entwickelt und umgesetzt werden.
„Das Instrument geht einher mit der täglichen Bestimmung des Pflegeaufwands, das dabei die notwendige Anzahl von Pflegekräften ermittelt“, erklärte Andrea Lemke, Mitglied des DPR-Präsidiums. Sie wies darauf hin, dass „wir heute nicht wissen, wie viele Pflegekräfte fehlen, solange wir kein Instrument haben, um den Bedarf zu bestimmen“.
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