Neues Infektionsschutzgesetz stellt Länder vor viele offene Fragen

Bayerns Gesundheitsminister Holetschek sieht im Moment keine Rechtsgrundlage das Oktoberfest abzusagen – Foto: © Adobe Stock/ Kzenon
Der Corona-Fahrplan für Herbst, Winter und Frühjahr liegt vor. Die Eckpunkte des neuen Infektionsschutzgesetzes hatten die Bundesminister für Gesundheit und Justiz, Karl Lauterbach (SPD) und Marco Buschmann (FDP) am Mittwoch bekanntgegeben.
Bundesweit Maskenpflicht in Öffentlichen Verkehrsmitteln
Danach sollen zwischen 1. Oktober 2022 und 7. April 2023 bestimmte Schutzmaßnahmen bundesweit gelten: die Maskenpflicht in Bus, Bahnen und Flugzeugen sowie eine Masken- und Testnachweispflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. In Betrieben soll zudem wieder die Corona-Arbeitsschutzverordnung gelten –etwa mit Homeoffice-Angebot sowie Masken- und Testregelungen.
Länder bekommen viel Entscheidungsspielraum
Die Länder sollen darüber hinaus weitergehende Regelungen erlassen können, um die „Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten“, wie es heißt. Für den öffentlichen Personennahverkehr und in öffentlich zugänglichen Innenräumen können sie etwa eine Maskenpflicht vorschreiben. Dies gilt auch für Kultur- und Sportveranstaltungen sowie in Restaurants. Hier soll es jedoch Ausnahmen für getestete, frisch geimpfte und frisch genesene Menschen geben. Ebenso können die Länder eine Testpflicht in Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie eine Maskenpflicht in Schulen ab dem fünften Schuljahr vorschreiben. Einen allgemeinen Lockdown soll es demnach nicht mehr geben.
Holetschek vermisst Angaben zum „Vollzug“
Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sieht indes "noch viele offene Fragen" am neuen Corona-Schutzkonzept. Wie schon bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sei auch im Entwurf für das ab Oktober geltende neue Gesetz "der Vollzug nicht klar", sagte Holetschek im phoenix-Interview. „Ich begrüße ja, wenn Infektionsschutzmaßnahmen getroffen werden, wie Masken im Innenraum. Aber man muss dann immer sehen, wie sind die Parameter. Wie konkret ist das? Wie ist der Abwicklungsprozess? Wann wird der Schalter in welche Richtung umgelegt? Und da sind halt nach wie vor sehr, sehr viele Fragen offen."
Der Bund müsse klar sagen, wo er bei den Parametern hin wolle. Hier müsse es einheitliche Regeln geben, dies habe auch die Bundesärztekammer gefordert. Zum Beispiel solle es bei der Maskenpflicht Ausnahmen für Geimpfte und Genesene geben, die möglicherweise den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission entgegenstehen. „Diese Fragen muss man doch klären. Ich erwarte einfach, wenn ich ein Gesetz mache, dann muss ich auch bis zum Ende mitdenken. Das ist doch die Anforderung an uns alle", so Holetschek.
Oktoberfest findet wohl statt
Das Oktoberfest in München sieht Holetschek nicht gefährdet. Dafür gebe es für den Freistaat keine Rechtsgrundlage, sagte er. „Auch das neue Infektionsschutzgesetz gibt da aus meiner Sicht nichts her, das tritt ja sowieso erst am 1. Oktober in Kraft." Letztlich müsse die Landeshauptstadt München je nach Lage des Gesundheitssystems darüber entscheiden, ob das Oktoberfest stattfinden könne.