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Neues Gesetz zur Organspende beschlossen

Mittwoch, 30. Mai 2012 – Autor: Anne Volkmann
Mit breiter Mehrheit hat der Bundestag die Reform des Organspendegesetzes beschlossen. Es soll mehr Menschen dazu bewegen, einer Organspende zuzustimmen.
Neues Gesetz zur Organspende beschlossen

Organspenden retten Leben

Bei der Organspende gilt ab sofort nicht mehr die "erweiterte Zustimmungsregelung", sondern die "Entscheidungslösung". Alle Deutschen, die 16 Jahre oder älter sind, werden in Zukunft regelmässig von ihrer Krankenkasse angeschrieben und aufgefordert, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden. Einen Zwang zur Entscheidung gibt es allerdings nicht. Niemand ist verpflichtet, die Briefe der Krankenkassen zu beantworten. Die Bürger sollen zudem bei der Ausgabe amtlicher Ausweise Informationsbroschüren zum Thema Organspende erhalten. Die neue Regelung soll dazu führen, dass sich die Menschen mit dem Thema Organspende auseinandersetzen und öfter als bisher für eine Spende aussprechen. Rund 12.000 Menschen in Deutschland warten auf eine Organspende; täglich sterben ungefähr drei von ihnen.

Organspendegesetz

Neben der sogenannten Entscheidungslösung wurde auch die Neuordnung des Transplantationsgesetzes beschlossen, welche strukturelle Änderungen im System der Organspende vorsieht. Damit werden in Europa einheitliche und gesetzlich festgelegte Standards für Organtransplantationen hergestellt. So sollen in Zukunft alle Krankenhäuser, an denen Organspenden entnommen werden, Transplantationsbeauftragte beschäftigen. Diese haben die Aufgabe, den gesamten Prozess der Organspende zu koordinieren. Dazu gehört unter anderem, die Voraussetzungen und die Zustimmung zur Organspende zu klären und die Zusammenarbeit mit den Transplantationszentren zu organisieren.

Kritik an Neuregelung zur Organspende

Das neue Gesetz sieht auch eine bessere Absicherung von Lebendspendern vor. So muss die Krankenkasse des Organempfängers die Kostenübernahme aller in Zusammenhang mit der Organspende stehenden Folgekosten (Krankenhausaufenthalte, Rehabilitation, Vor- und Nachbetreuung) garantieren. Dies gilt sowohl für gesetzliche als auch für private Krankenkassen. Auch besteht in Zukunft bei einer Arbeitsunfähigkeit, die aufgrund einer Organspende entsteht, Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Bisher mussten betroffene Arbeitnehmer andere Lösungen finden, beispielsweise Urlaub nehmen.

Grüne und Linke hatten vor der Abstimmung einige der geplanten Änderungen kritisiert. Sie monierten, dass die Deutsche Stiftung Organspende (DSO), die in den letzten Wochen wegen Vettern- und Misswirtschaft in die Schlagzeilen geraten war, auch durch das neue Gesetz nicht stark genug kontrolliert werden würde. Zudem kritisierten sie, dass die Bereitschaft zur Organspende künftig auch auf der elektronischen Gesundheitskarte festgehalten werden soll und dass nicht anonymisierte Daten zu Forschungszwecken an Dritte weitergegeben werden dürfen. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) wies die Datenschutzbedenken zurück. Die Kassen bekämen keinen Zugriff auf die hochsensiblen Gesundheitsdaten, und auch die Weitergabe von personenbezogenen Daten erfolge nur mit Zustimmung des Patienten.

Foto: horizont21 / fotolia.com

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