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Neues Gesetz soll Lieferengpässe bei Medikamenten bekämpfen

Mittwoch, 12. April 2023 – Autor:
Lieferengpässe gefährden die Patienten-Versorgung, insbesondere mit Krebsmedikamenten und Antibiotika. Ein neues Gesetz, dessen Entwurf vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, soll Abhilfe schaffen. Die Pharmaindustrie hält es für Stückwerk.
Leere Regale: Lieferengpässe für Medikamente nahmen in den letzten Jahre zu

– Foto: Adobe Stock/Robert Kneschke

Lieferengpässe gefährden die Patienten-Versorgung, insbesondere mit  Krebsmedikamenten und Antibiotika. Ein neues Gesetz, dessen Entwurf jetzt vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, soll Abhilfe schaffen. Das "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln" kommt aus dem Bundesgesundheits-Ministerium.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD): "Auch in der Arzneimittelversorgung haben wir es mit der Ökonomisierung übertrieben. Das korrigiert die Bundesregierung mit Augenmaß. Wir machen Deutschland wieder attraktiver als Absatzmarkt für generische Arzneimittel. Wir stärken europäische Produktionsstandorte. Und wir verbessern die Reaktionsmechanismen."  Die Pharmaindustrie hingegen sieht in dem Gesetz nur Stückwerk.

Kampf gegen Lieferengpässe: Das sieht der Gesetzentwurf vor

  • Kinderarzneimittel: Die Preisregeln werden gelockert und Festbeträge und Rabattverträge abgeschafft. Pharma-Unternehmen können ihre Abgabepreise einmalig um bis zu 50 Prozent des zuletzt geltenden Festbetrages beziehungsweise Preismoratoriums-Preises anheben. Krankenkassen übernehmen die entsprechenden Mehrkosten von ärztlich verordneten Arzneimitteln.
  • Antibiotika mit Wirkstoffproduktion in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum müssen bei Ausschreibungen von Kassenverträgen zusätzlich berücksichtigt werden.
  • Zuzahlungsbefreiungsregeln: Statt heute 30 Prozent liegt die Zuzahlungsbefreiungs-Grenze künftig bei 20 Prozent. Liegt der Preis mindestens 20 Prozent unter Festbetrag, kann der GKV-Spitzenverband Arzneimittel von der Zuzahlung freistellen.
  • Vereinfachung der Austauschregeln: Ist ein Arzneimittel nicht verfügbar, dürfen Apothekerinnen und Apotheker ein wirkstoffgleiches Arzneimittel abgeben. Für den Austausch erhalten Apotheken und Großhändler einen Zuschlag. Die Zuzahlung für die Versicherten bleibt auf die verordnete Menge begrenzt.
  • Versorgungskritische Arzneimittel: Gibt es zu wenig Anbieter für ein Arzneimittel, können Festbetrag oder Preismoratorium einmalig um 50 Prozent angehoben werden.
  • Dreimonatige Lagerhaltung von rabattierten Arzneimitteln wird für Rabattverträge vorgeschrieben. Dies beugt kurzfristigen Lieferengpässen bei gesteigerten Mehrbedarfen vor.
  • Frühwarnsystem: Das BfArM erhält zusätzliche Informationsrechte gegenüber Herstellern und Krankenhausapotheken. Zudem wird ein Frühwarnsystem für drohende Lieferengpässe eingerichtet.
  • Krankenhausapotheken: Die Bevorratungsverpflichtungen für parenteral anzuwendende Arzneimittel und für Antibiotika zur intensivmedizinischen Versorgung werden erhöht.
  • Reserveantibiotika: Die Regeln zur Preisbildung werden so angepasst, dass der finanzielle Anreiz für die Forschung und Entwicklung von neuen Reserveantibiotika für pharmazeutische Unternehmen verstärkt wird.

Pharmaindustrie sieht in dem Gesetz nur Stückwerk

Die Pharmaindustrie bezweifelt die Lenkungswirkung des Gesetzentwurfs. "Der Effekt des Gesetzes bleibt gering, solang sich die geplanten Maßnahmen gerade einmal auf etwa ein bis zwei Prozent der Arzneimittel beziehen und gleichzeitig Rabattverträge, Preisobergrenzen und weitere Hersteller-Abschläge fortbestehen. So bleiben die dringend benötigten Effekte bei der Lieferengpass-Bekämpfung aus", kritisiert Dr. Kai Joachimsen, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der pharmazeutischen Industrie (BPI).

Heute hat das Bundesministerium für Gesundheit den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (ALBVVG) vorgelegt. Dazu sagt Bork Bretthauer, Geschäftsführer von Pro Generika:

„Die Politik hat erkannt, dass das Hauptsache-Billig-Prinzip bei Generika die Versorgung destabilisiert hat und zu Engpässen führt. Es ist richtig, dass sie jetzt den extremen Kostendruck lockern will. Doch sie tut es nicht konsequent.“

Bretthauer weiter: „Dieses Gesetz wird das Engpass-Problem nicht lösen, denn es geht seine Ursachen nur bei Antibiotika und Krebsmitteln an. Diese aber machen zusammen gerade einmal 1,1 Prozent aller Arzneimittel (in Tagestherapiedosen) aus. Ich frage mich: Wie erklärt die Politik einer Diabetespatientin, dass ihre Versorgung weniger verlässlich sein muss als die eines Anderen?“

Für Bretthauer ist klar: Die Maßnahmen sollten für alle Generika gelten. „Sämtliche Rabattverträge für Generika müssen Kriterien enthalten, die Herstellern eine diversifiziertere Produktion gestatten. Dafür zu sorgen, ist Aufgabe der Politik. Außerdem muss sie verhindern, dass weitere Unternehmen aus der Produktion aussteigen.“

Mit Blick auf die aktuelle Situation in den Apotheken sagt Bretthauer: „Auch Herz-Kreislaufmittel, Schmerz-Medikamente oder Antidepressiva werden immer wieder knapp. Ursache ist hier ebenfalls: das niedrige Kostenniveau, das diversifizierte Lieferketten unmöglich macht.“

Heute hat das Bundesministerium für Gesundheit den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (ALBVVG) vorgelegt. Dazu sagt Bork Bretthauer, Geschäftsführer von Pro Generika:

„Die Politik hat erkannt, dass das Hauptsache-Billig-Prinzip bei Generika die Versorgung destabilisiert hat und zu Engpässen führt. Es ist richtig, dass sie jetzt den extremen Kostendruck lockern will. Doch sie tut es nicht konsequent.“

Bretthauer weiter: „Dieses Gesetz wird das Engpass-Problem nicht lösen, denn es geht seine Ursachen nur bei Antibiotika und Krebsmitteln an. Diese aber machen zusammen gerade einmal 1,1 Prozent aller Arzneimittel (in Tagestherapiedosen) aus. Ich frage mich: Wie erklärt die Politik einer Diabetespatientin, dass ihre Versorgung weniger verlässlich sein muss als die eines Anderen?“

Für Bretthauer ist klar: Die Maßnahmen sollten für alle Generika gelten. „Sämtliche Rabattverträge für Generika müssen Kriterien enthalten, die Herstellern eine diversifiziertere Produktion gestatten. Dafür zu sorgen, ist Aufgabe der Politik. Außerdem muss sie verhindern, dass weitere Unternehmen aus der Produktion aussteigen.“

Mit Blick auf die aktuelle Situation in den Apotheken sagt Bretthauer: „Auch Herz-Kreislaufmittel, Schmerz-Medikamente oder Antidepressiva werden immer wieder knapp. Ursache ist hier ebenfalls: das niedrige Kostenniveau, das diversifizierte Lieferketten unmöglich macht.“

Heute hat das Bundesministerium für Gesundheit den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (ALBVVG) vorgelegt. Dazu sagt Bork Bretthauer, Geschäftsführer von Pro Generika:

„Die Politik hat erkannt, dass das Hauptsache-Billig-Prinzip bei Generika die Versorgung destabilisiert hat und zu Engpässen führt. Es ist richtig, dass sie jetzt den extremen Kostendruck lockern will. Doch sie tut es nicht konsequent.“

Bretthauer weiter: „Dieses Gesetz wird das Engpass-Problem nicht lösen, denn es geht seine Ursachen nur bei Antibiotika und Krebsmitteln an. Diese aber machen zusammen gerade einmal 1,1 Prozent aller Arzneimittel (in Tagestherapiedosen) aus. Ich frage mich: Wie erklärt die Politik einer Diabetespatientin, dass ihre Versorgung weniger verlässlich sein muss als die eines Anderen?“

Für Bretthauer ist klar: Die Maßnahmen sollten für alle Generika gelten. „Sämtliche Rabattverträge für Generika müssen Kriterien enthalten, die Herstellern eine diversifiziertere Produktion gestatten. Dafür zu sorgen, ist Aufgabe der Politik. Außerdem muss sie verhindern, dass weitere Unternehmen aus der Produktion aussteigen.“

Mit Blick auf die aktuelle Situation in den Apotheken sagt Bretthauer: „Auch Herz-Kreislaufmittel, Schmerz-Medikamente oder Antidepressiva werden immer wieder knapp. Ursache ist hier ebenfalls: das niedrige Kostenniveau, das diversifizierte Lieferketten unmöglich macht.“

So sieht es auch Bork Bretthauer, Geschäftsführer des Branchenverbandes Pro Generika:
"Die Politik hat erkannt, dass das Hauptsache-Billig-Prinzip bei Generika die Versorgung destabilisiert hat." Doch das Gesetz werde das Problem nicht lösen, sondern gehe seine Ursachen nur bei Antibiotika und Krebsmitteln an. Die Maßnahmen sollten vielmehr für alle Generika gelten. So stehe etwa das für Diabetiker wichtige Medikament Metformin ganz oben auf der Engpassliste.

"Die vorgeschlagenen Regelungen lassen die grundlegenden Probleme unberücksichtigt. Vielmehr handelt es sich um halbherzige, komplizierte Maßnahmen allenfalls zu Teilaspekten. Die Maßnahmen werden daher nicht zu der notwendigen Diversifizierung in den Lieferketten aller Arzneimittel und somit nicht zu einer umfassenden Verringerung von Abhängigkeiten führen", urteilt Dr. Hubertus Cranz, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller (BAH).

Lesen Sie weitere Nachrichten zu diesen Themen: Arzneimittel , Antibiotika , Gesundheitssystem , Krebs

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