Neue Leitlinie für sexuell übertragbare Krankheiten
Bei sexuell übertragbaren Krankheiten (STI) ist es wichtig, mögliche infizierte Partner des Patienten so schnell wie möglich ausfindig zu machen und zu behandeln, um die Infektionskette zu unterbrechen. Bei der Umsetzung des sogenannten Partnermanagements gehen die europäischen Länder jedoch bisher sehr unterschiedlich vor – begründet durch unterschiedliche Gesetze, aber auch durch Kultur, Religion und den Bedingungen des jeweiligen Gesundheitssystems. Nun haben die „International Union Against Sexually Transmitted Infections“ (IUSTI) und das „European Dermatology Forum“ (EDF) eine Leitlinie für das Partnermanagement erstellt, um das Vorgehen innerhalb Europas anzugleichen.
Partner mit Infektionsrisiko informieren
In der Leitlinie werden standardisierte Verfahren empfohlen, um beim Auftreten sexuell übertragbarer Krankheiten Betroffene zu identifizieren und zu therapieren. Zu den Zielen des Partnermanagements gehört es, die Infektionskette zu unterbrechen, Reinfektionen zu verhindern sowie Personen mit besonders hohem Infektionsrisiko ein sicheres Sexualverhalten näherzubringen. Ein Partnermanagement ist erforderlich bei Ulcus molle, Chlamydia-trachomatis-Infektionen, Granuloma inguinale, Epididymoorchitis, Gonorrhö, Hepatitis A, B und C, HIV, nichtgonorrhoische Urethritis, entzündliche Beckenerkrankungen, Filzlausbefall, Scabies, Syphilis und Trichomonaden.
Syphilis, HIV und Hepatitis B sind zudem nach dem Infektionsschutzgesetz in Deutschland meldepflichtig; die Partnerbehandlung ist bei diesen Erkrankungen in Europa gesetzlich vorgeschrieben. Bei Genitalwarzen ist eine Partnerbehandlung nicht notwendig. Auch bei Infektionen mit Herpes simplex 1 und 2 ist für das Partnermanagement bislang kein klarer Nutzen bestätigt worden.
Bei den anderen Erkrankungen müssen die Sexualpartner mit Infektionsrisiko informiert werden, und ihnen muss die Notwendigkeit einer sofortigen Untersuchung bei einem Arzt übermittelt werden. Dies sollte entweder der Patient selbst oder eine geschulte Fachkraft tun. Wie lange sexuelle Kontakte zurückverfolgt werden müssen, hängt von der Art der Infektion ab: Bei Ulcus molle sind es zehn Tage, vier Wochen bei nicht gonorrhoische Urethritis, zwei Monate bei Trichomonaden-Infektionen und Scabies, drei Monate bei Gonorrhö und Filzlausbefall, bei Chlamydien-Infektionen sechs Monate, ebenso bei Epididymoorchitis und entzündlichen Beckenerkrankungen, bei Granuloma inguinale ist sogar bis zu einem Jahr sinnvoll.
Weiterverbreitung von sexuell übertragbaren Krankheiten verhindern
Bei Hepatitis A und B hängt die Partnerinformation vom geschätzten Zeitpunkt der Infektion ab. Bei neuen HIV-Infektionen sind die Partner der letzten drei Monate zu informieren beziehungweise alle Kontakte aus der Zeit bis zum letzten negativen Test. Bei Syphilis ist ausschlaggebend, in welchem Stadium die Krankheit diagnostiziert wird.
Der Patient sowie die möglichen infizierten Partner werden über Therapiemöglichkeiten, Komplikationsrisiken und notwendige Kontrollen informiert. Erörtert werden müssen zudem sichere Sexualpraktiken sowie die Risiken für Reinfektion und Weiterverbreitung. Zur Sicherheit sollte der Patient seinem Arzt schriftlich erklären, dass er alle möglicherweise Betroffenen benachrichtigen wird. Werden bei ehemaligen oder aktuellen Sexualpartnern ebenfalls Infektionen nachgewiesen, beginnt das Partnermanagement auch für deren Kontakte.
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