Neue Behandlungs-Leitlinie für gutartige Gebärmutter-Erkrankungen

Gutartige Gebärmutter-Erkrankungen lassen sich minimalinvasiv behandeln – Foto: ruigsantos - Fotolia
Die Leitlinie beschäftigt sich mit der Gebärmutterentfernung (Hysterektomie) und organerhaltenden, minimalinvasiven Eingriffen (Schlüssellochchirurgie). Organerhaltende Verfahren zeigen weniger Komplikationen, allerdings sind zuweilen erneute Eingriffe nötig, weil die Beschwerden anhalten oder wieder auftreten, so Dr. Monika Nothacker von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF).
Bei der Entscheidung für eine Therapie komme der Lebenssituation der Frauen und ihren Präferenzen ein hoher Stellenwert zu. So kann für die eine entscheidend sein, die Gebärmutter zu behalten und für eine andere, möglichst keinen weiteren Eingriff vornehmen lassen zu müssen, sagt Prof. Klaus-Joachim Neis, wissenschaftlicher Koordinator der Leitlinie.
Gutartige Erkrankungen: Wann die Gebärmutter entfernen?
Über eine Hysterektomie kann nachgedacht werden kann, wenn ein Kinderwunsch, auch wenn er noch so latent ist, nicht mehr besteht. „Wenn Myome deutlich wachsen, angrenzende Organe betroffen sind und starke Blutungen auslösen, die nicht anders zu stoppen sind, ist die Entscheidung für eine Gebärmutterentfernung mit der Patientin abzuwägen“, so Neis. Ebenso sei bei einer Vielzahl kleiner Myome und bei sehr starken Symptomen einer Endometriose eine Hysterektomie notwendig.
Die Gebärmutter sollte möglichst über die Scheide entfernt werden. Ist dies nicht möglich, ist als Methode eine Bauchspiegelung zu prüfen. Ein Bauchschnitt sollte nur noch in eng umschriebenen Situationen durchgeführt werden.
Die Leitlinie „Indikation und Methodik der Hysterektomie bei benignen Erkrankungen" wurde mit Vertretern der Österreichischen und der Schweizer Gesellschaften für Gynäkologie und Geburtshilfe erarbeitet. Sie ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz zunächst fünf Jahre lang gültig.
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