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Nagelspange kann künftig auch der Podologe anpassen

Donnerstag, 16. Juni 2022 – Autor:
Mit Hilfe einer Nagelspange können bei eingewachsenen Fußnägeln Fehlstellungen korrigiert und ein künftiges Einwachsen verhindert werden. Bislang durften die nur Ärzte anpassen, ab 1. Juli auch Podologen.
Auch Podologen können jetzt eine Nagelspange anpassen

– Foto: Adobe Stock/Maria

Mit Hilfe einer Nagelspange können bei eingewachsenen Fußnägeln Fehlstellungen korrigiert und ein künftiges Einwachsen verhindert werden. Bislang durften die nur Ärzte einsetzen, ab 1. Juli auch Podologen - mit einer ärztlichen Verordnung. Das teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit.

Zu den häufigsten Ursachen von eingewachsenen Fußnägeln (Unguis incarnatus) gehören – neben einer genetischen Veranlagung – eine vermehrte Druckbelastung durch zu enges Schuhwerk oder eine falsche, runde Schneidetechnik des Nagels.

Korrekturspange für eingewachsene Fußnägel

Je nach Ausmaß und Schädigung des umgebenden Gewebes kann das Krankheitsbild in Stadien von 1 bis 3 gegliedert werden. Bei der Behandlung kommen neben einer Nagelspange auch ärztlich-konservative und chirurgische Maßnahmen in Frage. Eine podologische Nagelspangen-Behandlung kann – sofern keine medizinischen Gründe dagegensprechen – in allen drei Stadien des Erkrankungsbildes verordnet werden.

Bei der Nagelspangen-Behandlung wird eine Korrekturspange individuell angefertigt und an den betroffenen Nagel angepasst. Ziel ist eine mechanische Druckentlastung, um ein Fortschreiten des Einwachsens in das umliegende Gewebe oder des Entzündungsprozesses zu verhindern. Der Nagel kann dann wieder in seiner natürlichen Form nachwachsen.

Nagelspange kann künftig auch der Podologe anpassen

In Stadium 1 muss die Nagelspange circa alle zwei bis sechs Wochen nachgespannt oder neu aufgebracht werden. Im Stadium 2 und 3, in denen die umliegende Haut bereits verletzt und entzündet ist, ist es notwendig, die Therapiefortschritte engmaschiger zu kontrollieren. Ist eine begleitende Wundbehandlung der verletzten oder entzündeten Haut notwendig, ist dies weiterhin ausschließlich eine ärztliche Leistung.

Die Nagelspange gehört zu den Heilmitteln wie  Krankengymnastik, Lymphdrainage oder Ergo-, Stimm- und Sprachtherapie. Die Verordnung für gesetzlich Krankenversicherte wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss geregelt. Der entschied, dass die Naglespange künftig auch vom Podologen angepasst werden kann.

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