MVZ fordern Gleichbehandlung mit niedergelassenen Ärzten
„Von vielen Reformkonzepten, die auf der Bundesebene zugelassen wurden, sind MVZs die erfolgreichsten“, so die Zehn-Jahres-Bilanz von BMVZ-Chef Dr. Bernd Köppl am Dienstag in Berlin. Seit 2004 beobachtet er ein „regelmäßiges Wachstum“ bis auf bundesweit 1938 MVZ am Jahresende 2012. Das geht nach Köppls Auffassung auch so weiter: „Es gibt nach wie vor einen Bedarf an MVZ-Gründungen und diese Gründungen sind in der Regel auch erfolgreich“, sagte er beim BMVZ-Kongress „Wo ist mein Arzt?“.
Große Koalition will Kommunen als MVZ-Träger zulassen
In der zurückliegenden Legislaturperiode war die Entwicklung der MVZ jedoch laut Köppl „abgeschwächt“, weil Ärzte durch die Politik verunsichert gewesen seien. Als Rückschlag für MVZ betrachtet er vor allem die Einschränkung der Trägerschaft unter Schwarz-Gelb. Die Große Koalition hat nun angekündigt, die Trägerschaft für MVZ wieder auszuweiten. Vor allem sollen Kommunen künftig MVZ gründen können. Im Koalitionsvertrag verspricht Schwarz-Rot zudem, dass MVZ bei Vergütung und Zulassung nicht benachteiligt werden.
Der „Abbau rechtlicher und wirtschaftlicher Benachteiligung und die Anpassung der Zulassungsverordnung“ sind Kernforderungen des BMVZ, die im Rahmen eines Gesundheitsreformgesetzes möglichst noch in diesem Jahr umgesetzt werden sollen. Neben der Aufhebung der Beschränkungen bei der Trägerschaft gehen die Forderungen des Verbandes bis in Details der Honorarabrechnung und Prüfung der ambulanten ärztlichen Leistungen.
22.000 Ärzte arbeiten angestellt in der ambulanten Medizin
Vor allem fordert der BMVZ aber auch, dass die Regelungen für die ambulante Versorgung der Tatsache Rechnung tragen müssen, dass immer mehr angestellte Ärzte mitwirken. Für sie gelten arbeitsrechtliche Vorschriften, denen niedergelassene Ärzte nicht unterworfen sind.
„Ein großes Problem ist, dass wir mittlerweile 22.000 angestellte Ärzte haben und dass das Zulassungsrecht nicht entsprechend verändert wurde“, sagte Köppl. Etwa die Hälfte der Angestellten ist in MVZ tätig, die andere Hälfte ist bei anderen Ärzten angestellt. Köppl begrüßt diese Entwicklung. Sie trage zur Vielfalt der Möglichkeiten der Berufsausübung bei. „Der angestellte Arzt ist eine völlige Normalität geworden. Der angestellte Arzt wird nicht mehr diskreditiert, er gilt nicht mehr als schlechter Arzt“, sagte Köppl.
Benachteiligungen für Praxen mit angestellten Ärzten sieht er jedoch unter anderem im Zulassungsrecht. Er verwies beispielhaft darauf, dass eine Arztehefrau nach dem Tod des Praxisinhabers sofort einen Vertreter einsetzen kann, ein MVZ dürfe das nicht. „Der Todesfall eines angestellten Arztes ist kein Vertretungsgrund. Wer soll das denn begreifen“, so Köppl.
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