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Muslime: Gesund durch den Fastenmonat Ramadan

Donnerstag, 9. Mai 2019 – Autor:
Muslime müssen in ihrem Fastenmonat nicht auf Medikamente verzichten. Um Risiken oder Gesundheitsschäden zu vermeiden, ist es sinnvoll, bei seinem Arzt oder Apotheker Rat einzuholen. Vor allem drei Personengruppen müssen im Ramadan sehr vorsichtig sein, um ihre Gesundheit nicht zu gefährden.
Junge muslimische Frauen mit Kopftuch beim Abendessen

Fastenmonat Ramadan: Kranke sowie werdende und stillende Mütter sind vom Fasten befreit. Schwangere sollten auf keinen Fall fasten, um ihr ungeborenes Kind nicht zu gefährden. – Foto: ©Odua Images - stock.adobe.com

Grundsätzlich gilt für Muslime als Direktive des Propheten: Während der 29 Tage des gerade begonnenen Fastenmonats Ramadan sollen sie mit dem Fasten beginnen, wenn sie die Mondsichel am Himmel sehen, und mit dem Fasten erst wieder aufhören, wenn die Mondsichel erneut erscheint. Menschen, die krank sind und denen das Fasten deshalb aus gesundheitlichen Gründen nicht zuzumuten ist, sind aber von der Fastenpflicht befreit, heißt es sinngemäß im Koran, Sure 2, Vers 185. Kranken wird allerdings auferlegt, die versäumten Fastentage bei wiedererlangter Gesundheit nachzuholen. Unter diese Regelung fallen auch schwangere und stillende Frauen. Wem alters- oder krankheitsbedingt ein Fasten nicht möglich ist, soll dafür eine Fastenersatzleistung erbringen (Fidyah). An jedem Tag, an dem dieser Personenkreis nicht fastet, soll er einen Bedürftigen speisen, also ein Essen als Ausgleich spenden. In diesem Jahr endet der Ramadan am 5. Juni.

Vor allem drei Personengruppen raten Mediziner, im Ramadan vorsichtig zu sein und nicht die Helden zu spielen: Kranken, die Medikamente zwingend und regelmäßig einnehmen müssen, schwangeren Frauen und Diabetikern.

Ramadan-Ratschläge für Arzneimittel-Konsumenten

„Muslime sollten während des Ramadans nicht unbedacht auf die Einnahme ihrer Medikamente verzichten“, heißt es in eine Empfehlung der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). „Wer dauerhaft zu bestimmten Tageszeiten Medikamente einnehmen muss, sollte mit seinem Arzt oder Apotheker eine individuelle Lösung finden", sagt Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer. So sei es bei einigen Krankheiten möglich, die Medikamente ausnahmsweise nachts einzunehmen oder auf einen Arzneistoff auszuweichen, der seltener eingenommen werden muss. Risiken seien häufig durch eine Anpassung der Dosis vermeidbar.

Die ABDA weist darauf hin, dass die Verbote des Korans nicht für alle Arzneiformen gelten. „Die Anwendung von Dosiersprays oder Pulverinhalatoren gegen Asthma oder andere Lungenkrankheiten verstößt nicht gegen die Fastenregeln und ist deshalb auch während des Ramadans erlaubt“, heißt es bei der Apothekervereinigung weiter. Auch Salben und Augentropfen würden als zulässig angesehen, nicht aber Nasentropfen oder Zäpfchen.

Diabetiker: Beim Fasten mehrmals täglich Blutzucker kontrollieren

Bei Typ-1-Diabetikern halten Experten das Fasten nur dann für vertretbar, wenn der Blutzucker streng überwacht wird. „Menschen, die einen schwer einstellbaren Diabetes haben oder Unterzuckerungen nicht spüren, rate ich vom Fasten ab", erklärt Diabetes-Assistentin Johanna Karapinar im Apothekenmagazin „Diabetes Ratgeber". Sinke der Blutzuckerspiegel zu sehr ab, müsse das Fasten gebrochen werden.

Bei den Typ-2-Diabetikern gibt es einige Gruppen, die auf keinen Fall fasten sollten, allen voran schwangere Frauen. Eine Unterzuckerung bei Schwangeren mit Diabetes kann für das ungeborene Kind lebensgefährlich sein. „Für die Fastenzeit muss die Therapie häufig neu eingestellt werden", sagt Diabetes-Expertin Karpinar weiter.

„Diabetiker sollten sich unbedingt dazu beraten lassen, wie sie ihre Medikamenteneinnahme auf die geänderten Zeiten der Nahrungsaufnahme abstimmen“, rät die Apothekervereinigung ABDA. Dazu gehört, dass sie mehrmals täglich die Blutzuckerwerte kontrollieren und auf die Symptome einer Über- beziehungsweise Unterzuckerung achten. In Notfallsituationen erlaube der Koran, das Fasten zu unterbrechen: Diabetiker sollten immer Traubenzucker bei sich haben, damit sie bei Unterzuckerung sofort reagieren können.

Schwangerschaft: Fasten kann das Ungeborene schädigen

Schwangere und menstruierende Frauen sind im Islam von der Fastenpflicht befreit, es ist ihnen jedoch freilich nicht verboten zu fasten. Experten gehen aufgrund von statistischen Zahlen davon aus, dass die Mehrheit der schwangeren Muslimas trotzdem fastet – und hier lauert ein gravierendes Risiko: Fasten kann die Schwangerschaft verkürzen und außerdem zur Folge haben, dass das Kind mit einem geringeren Geburtsgewicht auf die Welt kommt. Körperliche und insbesondere geistige Behinderungen werden wegen des sogenannten Hungerstoffwechsels im Körper der Frau viel wahrscheinlicher, wenn während der Schwangerschaft gefastet wird.

Foto: Fotolia.com/Odua Images

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