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Müssen sich Krankenkassen an Behandlungspflege beteiligen?

Samstag, 12. Juli 2014 – Autor: Michael Schulz
Die medizinische Behandlungspflege muss in einer stationären Pflegeeinrichtung vom Pflegebedürftigen selbst bezahlt werden. Das wurde seinerzeit als Übergangsregelung in das Pflegeversicherungsgesetz aufgenommen – und dann dort als Dauerlösung verankert. Soll sich daran jetzt etwas ändern?
Behandlungspflege

Auch das Blutdruckmessen zählt zur Behandlungspflege und muss von Heimbewohnern selbst gezahlt werden – Foto: Peter Maszlen - Fotolia

Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung gibt es im Bundesgesundheitsministerium Überlegungen, die Krankenkassen an der Finanzierung der Kosten der medizinischen Behandlungspflege in der stationären Pflege zu beteiligen. Zur Behandlungspflege gehören zum Beispiel Leistungen wie das Messen des Blutdrucks, Wundversorgung, Verbandswechsel sowie die Medikamentengabe oder das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen.

Beziffert werden diese Kosten laut der Süddeutschen Zeitung mit etwa zwei Milliarden Euro pro Jahr. Das Bundesgesundheitsministerium hat die Pläne mittlerweile dementiert, so die Nachrichtenagentur dpa. Derzeit gebe es keine Überlegungen in diese Richtung, sagte eine Sprecherin des Ministeriums. Verlautbarungen des Pflegebevollmächtigten Karl-Josef Laumann lassen jedoch etwas anderes vermuten.

Meurer: „Es ist ungerecht, dass Heimbewohner die Behandlungspflege selbst zahlen müssen“

Für Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), liegen die Kosten für die medizinische Behandlungspflege mit rund 3 bis 4 Mrd. Euro pro Jahr weitaus höher. „Es ist ungerecht, dass der Pflegebedürftige in der stationären Pflege seine Kosten für die medizinische Behandlungspflege selbst bezahlen muss, zusätzlich zu seinem Beitrag für die Krankenversicherung“, sagte er bereits im April. Dagegen muss der Pflegebedürftige, der zuhause versorgt wird, für seine medizinische Behandlungspflege nicht selbst bezahlen. Hier trete die Krankenkasse ein.

„Die medizinische Behandlungspflege ist Sache der Krankenversicherung und nicht die der Pflegeversicherung", fordert Meurer eine andere Zuordnung der Zahlungsverpflichtung und ein Ende der teuren Ungleichbehandlung der Heimbewohner, deren Angehörigen und der Sozialhilfe. Unterstützung erhält er dafür von Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. Für sie ist „die Finanzierung der Krankenpflege eine der Kernaufgaben der Krankenkassen – unabhängig davon, wo der Mensch lebt". Wo immer ein Versicherter medizinische Behandlungspflege benötige, müsse sie von den Krankenkassen getragen werden, betont Loheide.

Laumann: „Warum ist die Behandlungspflege im Heim ein Privatvergnügen?“

Zu Beginn des Pflegeversicherungsgesetzes wurde die medizinische Behandlungspflege als Übergangsregelung im Gesetz aufgenommen, um die Krankenversicherung von Kosten zu entlasten. Dann wurde aus ihr eine Dauerlösung. Durch eine Verlagerung der Behandlungspflege zur Krankenversicherung würde es auch zu einer Entlastung der Sozialhilfeträger kommen. Gegebenenfalls wäre dann auch die Bereitschaft größer, über andere Personalschlüssel für die Pflege zu verhandeln.

Pflegepolitisch zum Thema machen will dies auch der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann. Auf der Veranstaltung der CDU-Landtagsfraktion Brandenburg zur „Zukunft der Pflege in Brandenburg“ fragte er sich, „warum ist die Behandlungspflege im Heim ein Privatvergnügen?“. Auch Laumann verweist auf die damals entscheidungsrelevanten fiskalischen Gründe und verspricht: „Ich halte das Thema wach“.

Foto: © Peter Maszlen - Fotolia.com

Hauptkategorie: Pflege
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