Millionen Patienten bekommen neue Medikamente
Chronisch Kranke, die auf Medikamente angewiesen sind, spüren die Umstellung am meisten. Je nachdem, ob ihre Krankasse einen neuen Rabattvertrag geschlossen hat, bekommen sie jetzt nicht mehr ihr gewohntes Medikament, sondern ein alternatives Präparat. Dabei handelt es sich um ein Nachahmer-Medikament, ein so genanntes Generika, das einen Wirkstoff enthält, dessen Patentschutz abgelaufen ist und darum billiger ist. Das Medikament muss zwar gleichwertig sein, die neue Packung kann Patienten aber verunsichern. „Bei den Rabattarzneimitteln müssen Millionen Patienten im Laufe der Jahre immer wieder umgestellt werden“, sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker. „Gerade bei chronisch kranken Menschen, die ihre Medikamente genau kennen, führt das zur Verunsicherung.“
Versicherte von IKK, AOK, TK und vielen Betriebs- und Innungskassen betroffen
Betroffen sind seit 1. Januar 2013 Versicherte der IKK-Classic, der AOK und Versicherte von rund 80 Betriebs-Krankenkassen. Während die AOK zu rund 20 Wirkstoffen neue Rabattverträge abgeschlossen hat, gelten bei der IKK-Classic für mehr als 150 Wirkstoffe neue Rabattverträge. Die rund 80 Betriebs-Krankenkassen mit mehr als acht Millionen Versicherten haben Verträge über mehr als 40 Wirkstoffe abgeschlossen. Auch Versicherte der Techniker Krankenkasse (TK) und der Innungskrankenassen müssen sich auf neue Medikamente einstellen. Zum 1. Februar 2013 werden mehr als 40 Betriebs- und Innungskrankenkassen ihre rund acht Millionen Versicherten mit neuen Rabattarzneimitteln für mehr als 150 Wirkstoffe versorgen. Ebenfalls zum 1. Februar hat die Techniker Krankenkasse Rabattverträge für mehr als 20 Wirkstoffe abgeschlossen. Die Rabattverträge haben üblicherweise eine Laufzeit von zwei Jahren.
Arzneimittelrabattverträge sollen Krankenkassen beim Sparen helfen
Seit April 2007 müssen Apotheken bei der Auswahl eines Medikamentes die Arzneimittelrabattverträge einer Krankenkasse beachten. Bei einem Rabattvertrag sagt ein Pharmahersteller einer Krankenkasse zu, einen Rabatt auf den bundeseinheitlichen Apothekenverkaufspreis zu gewähren. Verschreibt ein Arzt einen Wirkstoff oder erlaubt den Austausch, ist die Apotheke verpflichtet, das von der jeweiligen Kasse vorgesehene Rabattarzneimittel abzugeben – bei gleichem Wirkstoff, gleicher Wirkstärke, gleicher oder als austauschbar festgesetzter Darreichungsform, identischer Packungsgröße und Zulassung für ein gleiches Anwendungsgebiet.
Für die Krankenkassen bedeuten Arzneimittelrabattverträge vor allem Einsparungen. Allein die AOK hat nach eigenen Angaben von 2007 bis Ende 2011 insgesamt 1,6 Milliarden Euro weniger für Medikamente ausgeben müssen. 2011 betrugen die Minderausgaben 683 Millionen Euro. Für das vergangene Jahr rechnet die AOK mit einem Einsparpotential von bis zu einer Milliarde Euro.
Foto: AOK-Mediendienst