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Menschen mit geistiger Behinderung: Verbesserung bei der psychotherapeutischen Versorgung geplant

Dienstag, 6. November 2018 – Autor: anvo
Die psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung soll verbessert werden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen. Unter anderem sollen Bezugspersonen stärker in die psychotherapeutischen Sprechstunden einbezogen werden können.
Psychotherapie, Menschen mit geistiger Behinderung

Menschen mit geistiger Behinderung benötigen häufig auch psychologische Unterstützung – Foto: ©Photographee.eu - stock.adobe.com

Patienten mit geistiger Behinderung und zusätzlichen psychischen Problemen haben häufig einen höheren Zeitbedarf für die psychotherapeutische Diagnostik und Behandlung. Zudem kann es sinnvoll sein, eine nahe Bezugsperson in den Prozess miteinzubeziehen. Diesen besonderen Bedürfnissen soll nun eine Veränderung der bisherigen Psychotherapie-Leitlinie Rechnung tragen, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossen wurde.

In Zukunft können erwachsene Menschen mit einer geistigen Behinderung – wie es bereits für Kinder und Jugendliche gilt - bis zu zehn Einheiten der psychotherapeutischen Sprechstunde erhalten; bisher waren es nur sechs. Die Sprechstunde dient der Abklärung, ob ein Verdacht auf eine krankheitswertige Störung vorliegt und weitere fachspezifische Hilfen notwendig sind.

Verminderte Kommunikationsfähigkeiten können erhöhten Zeitaufwand erfordern

Die Begründung für die Änderung: Einschränkungen und Besonderheiten im Sprachverständnis und den verbalen und non-verbalen Ausdrucksmöglichkeiten bei Menschen mit geistiger Behinderung oder Intelligenzminderung können die Kommunikation erschweren und in der Phase der diagnostischen Abklärung, der Indikationsstellung und des Aufbaus einer therapeutischen Beziehung einen besonders hohen zeitlichen Aufwand erforderlich machen. Das soll die Änderung nun ermöglichen. Neben den zusätzlichen Zeiteinheiten können auch relevante Bezugspersonen aus dem sozialen Umfeld - wie z. B. Betreuer, Eltern oder Geschwister – stärker als bisher in den psychotherapeutischen Prozess einbezogen werden.

Experten begrüßen Änderung der Psychotherapeuten-Richtlinie

Nach Ansicht der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ist die Änderung der Psychotherapie-Richtlinie ein erster wichtiger Baustein, die psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit einer geistigen Behinderung zu verbessern. Sie sind häufiger psychisch belastet und haben im Vergleich zu anderen Menschen ein erhöhtes Risiko für psychische Erkrankungen und Verhaltensauffälligkeiten. Dennoch ist die psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit einer geistigen Behinderung nach Ansicht der BPtK in Deutschland bisher noch unzureichend.

Auch die Deutsche Gesellschaft für seelische Gesundheit bei Menschen mit geistiger Behinderung und die Bundesvereinigung Lebenshilfe begrüßen die Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie. Bislang habe sie den spezifischen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen nicht in ausreichendem Umfang entsprochen. Studien konnten zeigen, dass die psychotherapeutische Behandlung auch bei Menschen mit geistiger Behinderung wirksam ist.

Foto: © Photographee.eu - Fotolia.com

Hauptkategorien: Gesundheitspolitik , Medizin
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