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Meldepflicht für antibiotikaresistente Erreger verschärft

Dienstag, 22. März 2016 – Autor:
Die Meldepflicht für antibiotikaresistente Erreger wird ab Mai verschärft und eine neue Meldepflicht für sogenannte Arboviren, zu denen auch das Zika-Virus zählt, eingeführt.
Schärfere Meldepflicht soll im Kampf gegen Krankenhauskeime helfen

Krankenhauskeime sollen schneller bekämpft werden – Foto: Monkey Business - Fotolia

Der Bundesrat hat jetzt der entsprechenden Vorlage des Bundesministerium für Gesundheit zugestimmt. Jährlich gibt es 10.000 bis 15.000 Todesfälle infolge von Krankenhaus-Infektionen. „Künftig ‎müssen Krankenhäuser gefährliche resistente Erreger ‎bereits beim ersten Auftreten melden“, sagt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU).

Die neuen Meldepflichten betreffen bestimmte Bakterien, die gegenüber der Antibiotikagruppe der Carbapeneme resistent sind. Das sind Reserveantibiotika, die häufig als letzte therapeutische Alternative eingesetzt werden. Labornachweise dieser Erreger sind daher bereits dann an das Gesundheitsamt zu melden, wenn eine bloße Besiedelung des menschlichen Körpers vorliegt und nicht erst, wenn ein Mensch damit infiziert ist.

Meldepflicht für antibiotikaresistente Erreger: Frühzeitig reagieren

Das Gesundheitsamt kann auf dieser Grundlage frühzeitig reagieren, etwa im Rahmen der infektionshygienischen Überwachung der betroffenen medizinischen Einrichtung. Diese muss die erforderlichen Maßnahmen zum Infektionsschutz treffen.

Klarer definiert wurden die Melde-Regeln für Infektionen mit Clostridium difficile. An dem Durchfallkeim erkranken meist Krankenhauspatienten, bei älteren und geschwächten Personen kann das gefährlich werden. Die neue Verordnung legt fest, was „schwere Fälle“ sind, in denen eine Meldung zu erfolgen hat.

Neue Meldepflicht für Arboviren wie das Zika-Virus

Mit der neuen Verordnung wird zudem der Labornachweis von Arboviren meldepflichtig. Dabei handelt es sich um Krankheitserreger, die vor allem durch Mücken übertragen werden. Dazu zählen das Chikungunya-Virus, das Dengue-Virus, das West-Nil-Virus und das Zika-Virus.

Das Zika-Virus hat seit Oktober 2015 ausgedehnte Krankheitsausbrüche vor allem in Südamerika hervorgerufen und steht im Verdacht, Schädel- und Hirn-Fehlbildungen bei Neugeborenen zu verursachen. Infektionen mit diesen Erregern kommen in Deutschland bislang nur sehr selten vor, meist als eingeschleppte Fälle bei Reiserückkehrern.

Tigermücken könnten auch hierzulande Arboviren übertragen

Infolge von Klimaveränderungen können sich Mücken, die wie etwa die Tigermücke Arboviren weiterübertragen können, jedoch in zunehmenden Maße auch in Deutschland ansiedeln. Daher wird das Auftreten von Arboviren nun verstärkt überwacht, um durch vorsorgliche Maßnahmen die Entstehung von Infektionsketten unterbinden zu können. Etwa durch den Schutz der erkrankten Person vor Mückenstichen oder durch Bekämpfung von Tigermückenpopulationen im Umfeld einer kranken Person.

Meldepflichtig ist außerdem auch der Nachweis von Arboviren, die Frühsommermeningoenzephalitis (FSME) auslösen und von Zecken übertragen werden.

Foto: Monkey Business

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