Mehr Verdachtsfälle von ärztlichen Behandlungsfehlern
In den Bundesländern Berlin und Brandenburg häufen sich die Fälle, in denen Patienten mögliche Behandlungsfehler von Ärzten bei ihrer Krankenkasse anzeigen. Allein bei der Techniker Krankenkasse (TK) der Hauptstadtregion gingen im vergangenen Jahr fast 800 solcher Meldungen ein: In Brandenburg waren es 179 (ein Plus von 52). In Berlin kletterte die Zahl der Beschwerden im Jahresvergleich von 581 auf 600.
Mögliche Behandlungsfehler: Das Ranking nach Fachgebieten
Nach Zahlen der TK für das Bundesgebiet insgesamt betrafen die Zweifel an einer korrekten medizinischen Versorgung vor allem die folgenden Fachgebiete:
- chirurgische Behandlungen (30 Prozent der Verdachtsfälle)
- Zahnheilkunde (17 Prozent)
- Allgemeinmedizin (10 Prozent)
- Geburtshilfe/Gynäkologie (10 Prozent).
Nur in jedem dritten Fall erhärtet sich der Verdacht
Die TK weist allerdings darauf hin, dass diese Zahlen nur einen Trend wiedergeben und mit Differenziertheit betrachtet werden müssen. Nach Angaben des TK-Medizinrechtsexperten Christian Soltau ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen, weil viele Fälle unbemerkt bleiben oder Patienten sie nicht melden. Gleichzeitig sei es so, dass sich im Laufe der Untersuchungen durch die Krankenkasse nur in jedem dritten Verdachtsfall tatsächlich ein Behandlungsfehler bestätigen lässt.
TK fordert offeneren Umgang mit Fehlern in der Medizin
„Nur wenn man offen, transparent und selbstkritisch mit Fehlern umgeht, können diese in Zukunft vermieden werden. Wir brauchen deshalb eine neue Fehlerkultur. Dazu gehört, dass Falschbehandlungen erkannt, registriert und ordentlich aufgearbeitet werden", sagt Susanne Hertzer, Leiterin der TK in Berlin und Brandenburg. Wichtig ist nach ihrer Einschätzung auch ein Härtefallfonds der Bundesregierung, mit Hilfe dessen betroffenen Patienten während der oft langen Prozesse unterstützt werden. „Viel zu oft kommt zu den gesundheitlichen Folgen nach einem Behandlungsfehler auch noch finanzielle Not." Ein solcher Härtefallfonds ist laut TK aber jetzt in Sichtweite.
Behandlungsfehler? Kassengutachten für Patienten kostenfrei
Um herauszufinden, ob tatsächlich ein Behandlungsfehler vorliegt, können die Krankenkassen beispielsweise beim Medizinischen Dienst (MD) ein Gutachten in Auftrag geben, das für den Versicherten kostenfreies ist. Klagt die Krankenkasse selbst, können Betroffene das Urteil abwarten und danach über eine persönliche Klage auf Schmerzensgeld tätig werden. Die TK beispielsweise unterstützt ihre Versicherten beim Verdacht auf Behandlungsfehler unter anderem mit einer Beratungshotline (040 - 46 06 61 21 40).