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Mehr Informationen über Patientenrechte nötig

Donnerstag, 10. November 2016 – Autor: Angela Mißlbeck
Das Patientenrechtegesetz ist in weiten Teilen der Bevölkerung im Detail unbekannt und erreicht die angestrebten Ziele nur zum Teil. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung des IGES Instituts im Auftrag des Patientenbeauftragten der Bundesregierung Staatssekretär Karl-Josef Laumann (CDU).
Patientenrechte gut bekannt

Patienten und Versicherte kennen zwar ihre Rechte, aber kaum das Patientenrechtegesetz. – Foto: Alexander Limbach

Rund 60 Prozent der befragten Patienten und Versicherten haben laut IGES keine oder kaum spezifische Kenntnisse über das Patientenrechtegesetz. Nur elf Prozent kennen die wesentlichen Bestimmungen. Auch von den Ärzten kannte ein knappes Drittel (32%) in einer Befragung von 2015 das Gesetz nur vom Hörensagen. Dennoch wird dem Gesetz in der Bevölkerung große Wichtigkeit beigemessen. 93 bis 95 Prozent der befragten Versicherten und Patienten äußerten, dass ihnen die Festschreibung von Rechten gegenüber Ärzten und Krankenkassen wichtig sei.

Patienten kennen ihre Rechte

Über ihre Rechte selbst sind die Patienten dagegen mehrheitlich gut informiert. Das gilt zumindest für die Rechte gegenüber Ärzten, zum Beispiel das Recht auf Aufklärung (96%) und Einsicht in die Patientenakte (73%). Wichtige Rechte gegenüber Krankenkassen sind dagegen mehr als der Hälfte der Versicherten nicht bekannt. So kennen nur 48 Prozent ihr Recht auf Unterstützung bei Behandlungsfehlern, 39 Prozent, wissen, dass Krankenkassen einen Antrag auf eine Leistung innerhalb einer bestimmten Frist bearbeiten müssen und 22 Prozent wissen, dass sie nachfragen müssen, wenn sie über mögliche Behandlungsfehler informiert werden wollen.

Infolge der Studie stellt das IGES weiteren Handlungsbedarf fest. Die Autoren fordern bessere Informationen für Versicherte und Patienten und gesetzliche Klarstellungen bestimmter Begriffe, wie zum Beispiel der Einwilligungsfähigkeit. Behandelnde müssten die Patientenaufklärung an vielen Stellen noch verbessern und Krankenkassen müssten ihre Pflichten gegenüber den Versicherten einräumen.

Patientenbeauftragter fordert Vertrauenskultur

Der Patientenbeauftragte Laumann hat die Studie in Auftrag gegeben, um zu prüfen, ob das Patientenrechtegesetz seine Ziele erreicht. Er sieht weiteren Handlungsbedarf. "Zum Beispiel informieren die Krankenkassen die Versicherten offenbar nicht ausreichend über die gesetzlichen Fristen bei Leistungsanträgen oder die Unterstützungsmöglichkeiten bei möglichen Behandlungsfehlern. Hier werden wir über Gesetzesänderungen, Sanktionen oder finanzielle Anreize reden müssen", so Laumann. Er appellierte an Ärzte und Krankenkassen, eine konsequente Patientenorientierung und Vertrauenskultur im Gesundheitswesen zu ermöglichen. "Wir brauchen bei allen Beteiligten eine bessere Kultur der Patientenorientierung, der Transparenz und des vertrauensvollen Miteinanders“, so der Patientenbeauftragte.

Foto: Style-Photography – fotolia.com

Hauptkategorie: Gesundheitspolitik
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