Aufgrund der Alterung der Bevölkerung wird die Zahl der Demenzkranken immer grösser. Derzeit leben in Deutschland etwa 1,3 Millionen Menschen, die an Demenz leiden. Etwa zwei Drittel werden von Angehörigen gepflegt. Ein grosser Teil wird nun von den Verbesserungen der Pflegeleistungen profitieren. So wird das Pflegegeld für demenzkranke Patienten in der Pflegestufe 0 um 120 Euro im Monat erhöht, in Pflegestufe I um 70 Euro und in Stufe II um 85 Euro. Die Sätze für Sachleistungen, die anstelle des Pflegegeldes gewählt werden können und z. B. für ambulante Pflegedienste gezahlt werden, sollen um 225 Euro in Pflegestufe 0, um 215 Euro in Stufe I und um 150 Euro in Stufe II steigen. Die Pflegestufe III bleibt unverändert.
Die Gesundheitspolitiker der Koalition erhoffen sich von diesem Beschluss, dass weniger Patienten in einem Heim untergebracht werden, was für die Pflegekassen erheblich teurer ist. Zusammen mit der im Januar begonnenen Familienpflegezeit soll es durch die Verbesserung der Pflegeleistungen für Angehörige leichter werden, demenzkranke Patienten zu Hause zu pflegen. Auch bei der Kurzzeitpflege sollen Angehörige jetzt unterstützt werden. Bis zu vier Wochen kann ein Patient bei der Kurzzeitpflege in einem Heim untergebracht werden, so dass die pflegenden Angehörigen beispielsweise in Urlaub fahren oder sich anderweitig erholen können. Während das Pflegegeld bisher für diese Zeit gestrichen wurde, soll es in Zukunft zur Hälfte weitergezahlt werden.
Neben der Erhöhung des Pflegegeldes sind weitere Verbesserungen in der Versorgung Demenzkranker vorgesehen. So sollen unter anderem spezielle Wohnformen für Betroffene stärker gefördert werden, die Verfahren zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit vereinfacht und die medizinische Versorgung in Heimen verbessert werden.
Insgesamt werden die Ausgaben der Pflegeversicherung ab 2013 um 1,1 Milliarden Euro steigen. Finanziert wird dies durch die Erhöhung des Beitragssatzes um 0,1 Punkte auf 1,95 Prozent (2,3 Prozent für Kinderlose). Langfristig ist eine grundsätzliche Überarbeitung der Pflegeleistungen geplant. Im Februar soll eine Expertenkommission damit beginnen, eine neue Definition des sogenannten Pflegebedürftigkeitsbegriffs zu erarbeiten.