Mehr Ärzte für das Land – Neue Bedarfsplanung steht
Der Gemeinsme Bundesauschuss (G-BA) hat neue Regeln für die Zulassung von niedergelassenen Ärzten und Psychologischen Psychotherapeuten verabschiedet. Dadurch soll die ambulante medizinische Versorgung verbessert und bundesweit gleichmäßiger gestaltet werden können. Sofern das Bundesgesundheitsministerium keine Einwände erhebt, tritt die neue Bedarfsplanung zum 1. Januar 2013 in Kraft.
Eine bedarfsgerechtere Versorgung soll in Zukunft unter anderem durch neue Verhältniszahlen möglich werden. So soll künftig mit sechs Hausärzte pro 10.000 Einwohner gerechnet werden. Doch neue Verhältniszahlen allein reichen nicht aus, damit sich Ärzte nicht nur in den attraktiven, urbanen Zonen einer Region ansiedeln. Künftig sollen daher kleinere Planungsbereiche gelten. Bislang wurde pro Landkreis kontrolliert, ob ausreichend Ärzte ansässig sind. Ab 2013 gilt für die hausärztliche Versorgung der so genannte Mittelbereich, ein Verband mehrerer Gemeinden unterhalb der Kreisebene, als Planungsraum für Niederlassungen. Bundesweit ergeben sich so nach Berechnungen des G-BA für den hausärztlichen Bereich annähernd 3.000 neue Zulassungsmöglichkeiten, wobei die derzeitigen freien Sitze schon eingerechnet sind.
Kritik von der Deutschen Krankenhausgesellschaft und Patientenvertretern
„Wir haben nun eine zielgenaue und den regionalen Besonderheiten Rechnung tragende flexible Regelung vorgelegt, mit der die Zulassungsmöglichkeiten von Ärztinnen und Ärzten in ländlichen Regionen verbessert und mit der Verteilungsprobleme in der ärztlichen Versorgung zielgerichtet angegangen werden können“, erklärte Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA. „Das neue und feingliedrigere Planungsraster ermöglicht es, Versorgungslücken schneller zu erkennen und zu schließen.“
Vertreter der Deutschden Krankenhausgesellschaft lehnten die neue Richtlinie ab, vor allem, weil die Planung auch bisher unbeplante Arztgruppen, wie zum Beispiel Pathologen, einbeziehe, die in Zukunft als Partner bei der geplanten ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung fehlen könnten.. Als nicht weitreichend genug bezeichneten Patientenvertreter des GBA die neue Bedarfsplanung. Sie monierten unter anderem, dass weiterhin keine Vorgaben vorhanden seien, um die Ärzteverteilung innerhalb von Großstädten zu verbessern. Dadurch seien weiterhin reichere Stadtteile im Vorteil, während der Ärztemangel in sozialschwachen Bezirken bestehen bleibe.
Neue Richtlinie: zukünftig weniger Psychotherapeuten?
Kritik an der neuen Richtlinie kam auch von Bundespsychotherapeutenkammer (bptk). „Statt zusätzliche Praxen zu schaffen, kann ab 2013 die Anzahl der Psychotherapeuten in Deutschland um über 6.000 sinken“, kritisiert Rainer Richter, Präsident der bptk. Errechnet wurde zwar ein notwendiger Zuwachs an 1.300 psychotherapeutischen Praxen, doch der G-BA lege hierfür Zahlen aus dem Jahr 1999 zugrunde, als in Deutschland nur knapp 13.800 Psychotherapeuten niedergelassen waren. Aktuell arbeiten nach Richters Angaben jedoch rund 21.600 niedergelassene Psychotherapeuten. Das hieße, dass Psychotherapeutenplätze abgebaut werden müssen. Die Psychotherapeuten fordern hingegen, dass tatsächlich 1.300 Praxen zusätzlich zu den bereits existierenden geschaffen werden.
Thomas Uhlemann vom GKV-Spitzenverband sieht dies anders. Er erklärt, die Psychotherapeuten kämen mit dem neuen Zuwachs „sehr gut weg“. Die vorhandene Zahl an Psychotherapeuten müsse reichen, um eine gute Versorgung zu sichern. Uhlemann schlägt vor zu prüfen, ob beispielsweise die Art der therapeutischen Angebote und die Inhalte hilfreich seien oder ob es hier Verbesserungsmöglichkeiten gebe.
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