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Medizinische Masken auch in Berlin verpflichtend

Donnerstag, 21. Januar 2021 – Autor:
Berlin setzt die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz weitgehend um. In öffentlichen geschlossenen Räumen müssen jetzt medizinische Masken getragen werden. Es muss aber nicht unbedingt eine FFP2-Maske sein.
Lockdown bis zum 14. Februar verlängert. Die Maskenpflicht wurde verschärft

Berlin hat den Lockdown bis zum 14. Februar verlängert und die Maskenpflicht verschärft – Foto: ©Rido - stock.adobe.com

Der Lockdown wird bis zum 14. Februar verlängert. Das hat die Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin am Dienstag beschlossen. Berlin passt sich den Vereinbarungen weitgehend an. So bleiben auch in Berlin Restaurants, Bars, Cafés, Kneipen, Geschäfte, Friseure und andere Dienstleister weiterhin geschlossen. Ebenso betroffen vom Lockdown ist die gesamte Kulturszene, also Theater, Oper, Kinos, Museen usw. und der Sport- und Fitnessbereich wie etwa Schwimmbäder.

Schulen und Kindergärten bleiben bis einschließlich 12. Februar dicht – nur online-Unterricht und eine Notbetreuung werden angeboten.

Die Kontaktbeschränkungen gelten weiterhin, wonach Angehörige eines Haushalts dürfen nur eine weitere Person treffen dürfen. Kinder unter 13 Jahren von Alleinerziehenden werden dabei nicht mitgezählt werden. Die Kontaktbeschränkungen gelten sowohl in Privaträumen als auch im öffentlichen Raum.

Nur noch mit OP-Maske in die U-Bahn

Die Maskenpflicht wird unterdessen verschärft. Schals, Stoffmasken und selbstgebastelter Mund-Nasen-Schutz gelten nicht mehr, vielmehr werden medizinische Gesichtsmasken zur Pflicht. Zu medizinischen Masken zählen FFP2-Masken, KN95-Masken, aber auch einfache OP-Masken. Letztere sind wesentlich günstiger als virenfilternde Masken der Standards KN95 und FFP2.

FFP2-Masken schützen nur dann den Träger und die Außenwelt besser, wenn sie richtig getragen werden. Schließen sie an den Seitenrändern nicht richtig ab - was zum Beispiel bei Vollbärten der Fall ist, bieten sie keinen besseren Schutz als eine einfache OP-Maske.

Die Masken müssen überall getragen werden, wo eine Maskenpflicht gilt:

Im Öffentlichen Personennahverkehr einschließlich der Bahnhöfe, Flughäfen und Fährterminals sowie Taxis oder anderen Fahrzeugen mit mehreren Fahrgästen.

Im Einzelhandel und in Handwerks-, Dienstleistungs- und anderen Gewerbebetrieben mit Publikumsverkehr. Neu ist, dass auch die Mitarbeiter zum Tragen einer solchen Maske verpflichtet sind. Eine Plexiglasscheibe reicht nicht mehr.

Auch bei Versammlungen und in Gottesdiensten müssen medizinische Masken von allen Teilnehmern getragen werden. Gottesdienste mit mehr als zehn Teilnehmenden müssen zwei Tage im Voraus dem zuständigen Ordnungsamt gemeldet werden.  

Berlin sieht von nächtlicher Ausgangssperre ab

Eine nächtliche Ausgangssperre ist für Berlin indes vom Tisch. Verfassungsrechtler hatten die von der Kanzlerin vorgeschlagene Maßnahme als nicht mild und angemessen gewertet. Mehrere Bundesländer darunter Berlin waren von vornherein dagegen.

Einreisende aus Gebieten, in denen sich die neuen Virus-Mutationen verbreitet haben, müssen in Quarantäne.

Foto: © Adobe Stock/Rido

Hauptkategorien: Corona , Berlin , Medizin
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