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Medikamente online kaufen: Darauf muss man achten

Montag, 23. Mai 2022 – Autor:
Die Zahl der Apotheken vor Ort geht zurück, der Marktanteil der Online-Apotheken steigt. Doch welche Versandapotheken sind vertrauenswürdig? Für wen ist der Einkauf im Internet sinnvoll? Und kann man gefälschte Arzneimittel erkennen?
EU-Sicherheitslogo für geprüfte Versandapotheken.

Das EU-Sicherheitslogo für geprüfte Versandapotheken. Klickt man es auf der Website eines Arzneimittelanbieters an, gelangt man auf den entsprechenden Listeneintrag im Register seriöser Versandapotheken des „Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information („DIMDI“). – Foto: EU-Sicherheitslogo/BfArM

Die meisten Dinge des täglichen Lebens kann man mittlerweile einfach online bestellen. Das gilt auch für Medikamente. Doch was muss man beachten, wenn man seine Rezepte statt beim Apotheker um die Ecke im Internet einlöst? Und was bedeuten die verschiedenen Farben von Rezepten? Antworten auf Fragen rund um den Medikamentenkauf im Netz gibt die „Stiftung Gesundheitswissen“ aus Berlin.

Für wen der Online-Kauf von Medikamenten interessant ist

Bereits seit 2004 ist es Apotheken erlaubt in Deutschland, Versandhandel mit apothekenpflichtigen und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu treiben. Seitdem steigt der Marktanteil von Online-Apotheken. Insbesondere wenn man ein Medikament schon über einen längeren Zeitraum nimmt und keine weitere Beratung benötigt, kann der Kauf über das Internet eine bequeme Alternative sein. Ein weiterer Grund kann der Wegfall der vertrauten, wohnortnahen Apotheke sein oder ein weiter Weg dorthin – vor allem auf dem Land.

Immer weniger wohnortnahe Apotheken in Deutschland

Die Zahl der Apotheken in Deutschland schwindet seit Jahren. Ende 2021 zählte die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) noch 18.461 Betriebsstätten. Das waren fast 300 weniger als ein Jahr davor. Zum Vergleich: Im Jahr 2008 waren es noch etwa 21.600 Apotheken gewesen. Viele Apotheker finden keinen Nachfolger und auch Fachkräfte sind rar. Deshalb müssen viele Apotheken schließen. In Deutschland kommen statistisch etwa 22 Apotheken auf 100.000 Einwohner – eine deutlich schlechtere Versorgung als in anderen Ländern der EU.

Kann man Arzneimittelfälschungen erkennen?

Wer ein Rezept einlösen will, muss in manchen Gegenden weitere Wege auf sich nehmen als früher. Da ist es ein willkommenes Angebot, dass man Arzneimittel im Internet bestellen kann – und direkt nach Hause geliefert bekommt. Keine Überraschung, dass sich gerade viele ältere  – und nicht mehr so mobile Menschen – für den Medikamentenkauf  im Internet entscheiden.

Wenn man sich seine Tabletten oder Tropfen online besorgt, gibt es allerdings so Einiges zu beachten. So gibt es beispielsweise auch fragwürdige Anbieter von Medikamenten im Internet: „Hier werden mitunter gefälschte Medikamente verkauft“, warnt die Stiftung Gesundheitswissen. „Der Patient bemerkt den Unterschied häufig gar nicht, denn die gelieferten Arzneimittel sehen aus wie die Echten.“ Die Wirkung könne allerdings eine andere sein: „Wenn sie zu hoch dosiert sind, Giftstoffe enthalten oder wirkungslos sind, können sie der Gesundheit schaden.“

So kann man seriöse Internet-Apotheken erkennen

Die Stiftung Gesundheitswissen rät dazu, stets darauf zu achten, dass man tatsächlich bei einer registrierten Online-Apotheke bestellt. Aber wie kann man das verifizieren? Registrierte Apotheken findet man in einem Versandhandels-Register beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Auf den Seiten registrierter Versand-Apotheken findet sich in den meisten Fällen unten ein Link zu dieser Liste, erkennbar am EU-Sicherheitslogo.

Rezepte online einlösen: So funktioniert’s

Während man frei verkäufliche Mittel und Drogerieartikel einfach in der Online-Apotheke ordern kann und sie dann versendet werden, braucht man für verschreibungspflichtige Arzneimittel auch online ein Rezept. Zu beachten ist, dass bei der virtuellen Bestellung von rezeptpflichtigen Medikamenten das Originalrezept an die Online-Apotheke geschickt werden muss. Ein Scan oder Foto reicht hier nicht aus. Das gewünschte Medikament verbleibt im virtuellen Warenkorb, bis das Rezept vor Ort geprüft werden kann. Mit der deutschlandweiten Einführung des elektronischen Rezepts könnte sich diese Praxis ändern. Online-Bestellungen sollen damit schneller möglich werden.

Wann kommt das „E-Rezept"?

Eigentlich sollte das elektronische Rezept ab Januar 2022 Pflicht werden. Die seit 2021 laufende bundes¬weite Testphase wurde jedoch laut Bundesgesundheitsministerium verlängert, damit Praxen, Apotheken, Krankenkassen und Software-Anbieter noch mehr Erfahrung mit dem E-Rezept sammeln können. „Wann das E-Rezept flächendeckend an den Start geht, ist derzeit noch unklar“, heißt es bei der Stiftung Warentest. „Es steht Ärztinnen und Ärzten weiterhin frei, herkömmliche Papierrezepte auszustellen. Das ist noch der Standardweg, wie wir kürzlich merkten.“ Künftig sollen aber Ärzte Rezepte für gesetzlich versicherte Patienten im Grundsatz nur noch digital ausstellen. Nur auf Wunsch soll weiterhin ein Papierausdruck des E-Rezepts möglich sein.

Blau, rosa, grün, gelb: Welche Rezeptfarbe bedeutet was?

Neben dem rosafarbenen Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente gibt es noch weitere Farben bei ärztlichen Verordnungen. Bei der rosa Variante werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und der Versicherte leistet eine Zuzahlung, wenn nötig. Die Gültigkeit beträgt 28 Tage ab Ausstellung. Anders beim blauen Rezept: Diese Medikamente sind auch verschreibungspflichtig, allerdings trägt der Patient die vollen Kosten. Dafür sind blaue Rezepte in der Regel drei Monate gültig.

Ein grünes Rezept ist unbegrenzt gültig und gilt für apothekenpflichtige Arzneimittel, die vom Arzt empfohlen werden und frei verkäuflich sind. Auch hier trägt der Patient die Kosten. Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen (hierzu zählen beispielsweise auch sehr starke Schmerzmittel) gibt es auf das gelbe Rezept. Dieses ist nur siebenTage nach Ausstellung gültig. Auch hier zahlt der gesetzlich Versicherte eine Zuzahlung.

Hauptkategorie: Gesundheitspolitik
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