Masern: Köln ruft Bürger zu Nachimpfungen auf

In Köln breiten sich die Masern auf - die Stadt rät dazu, den Impfschutz zu überprüfen – Foto: ©uwimages - stock.adobe.com
Das Gesundheitsamt in Köln ruft dazu auf, den Impfschutz gegen Masern überprüfen. Die Infektionskrankheit breitet sich in der Stadt aus. Die Meldungen zu Masern betrugen bislang 90 Fälle. Im gleichen Zeitraum des vergangenen Jahres waren es neun.
Die Fälle sind auf das gesamte Stadtgebiet verteilt. Mittlerweile gibt es auch Meldungen aus dem rechtsrheinischen Teil Kölns, der "Schäl Sick". Betroffen waren insbesondere Erwachsene, aber auch Kinder. Die Altersspanne reichte vom Säuglingsalter (sechs Monate) bis zum Seniorenalter (62 Jahre), heißt es weiter in einer Pressemitteilung.
Erste Schule wegen Masern geschlossen
Nach Berichten des Kölner Express ist nun die erste Schule von dem grassierenden Virus betroffen: Eine Schülerin der Waldorfschule in Chorweiler hatte sich mit dem Masern-Virus infiziert. Nun sollen alle Schüler, Lehrer und Mitarbeiter der Schule einen Impfnachweis vorlegen. In der Konsequenz blieb die Schule am Mittwoch geschlossen. Seit Donnerstag war ein Teilbetrieb der Schule möglich für die Lehrer und Schüler, die den Nachweis bereits erbringen konnten, heißt es weiter in dem Bericht. Für den heutigen Freitag rechne man wieder mit Normalbetrieb.
Isoliereingang für Patienten mit Symptomen
Besonders von Masern betroffen ist der Bezirk Ehrenfeld. Seit Ende März wurden allein elf Patienten mit Masern im St. Franziskus-Hospital behandel, heißt es in einem Artikel der Kölner Rundschau. Die Klinik hat im Eingangsbereich Info-Schilder aufgehängt, die Patienten mit Fieber und Pusteln vor dem Betreten des Krankenhauses warnen. "Wir bitten sie zu Klingeln. Sie werden dann vom Personal der Notaufnahme durch einen Isoliereingang ins Gebäude gebracht." Dadurch sollen sich die Masern nicht in den Warteräumen verbreiten.
Die Konsequenz: Am Mittwoch blieb die Schule ganz geschlossen. Seit Donnerstag sei ein Teilbetrieb der Schule möglich für die Lehrer und Schüler, die den Nachweis bereits erbringen konnten, erklärte eine ungenannt bleiben wollende Mitarbeiterin der Waldorfschule. Für Freitag rechne man wieder mit Normalbetrieb.
– Quelle: www.express.de/30445264 ©2018
Masern auch in anderen europäischen Ländern
Nicht nur in Köln, sondern auch im übrigen Deutschland und in Europa ein gehäuftes Auftreten von Masern beobachtet. Länder mit besonders häufigen Masernfällen sind Bulgarien, Griechenland, Italien, Rumänien, Zypern, gefolgt von Frankreich, Irland und Tschechien.
Masern treten aber auch in vielen anderen Ländern außerhalb Europas auf. Bürger sollten sich vor einer Reise über die Situation ihres jeweiligen Reiselandes und mögliche Impfungen informieren.
Masern beginnen mit hohem Fieber
Masern sind eine ernstzunehmende Erkrankung, die durch Viren hervorgerufen wird. Dabei handelt es sich nicht um eine harmlose Kinderkrankheit. Masern können zu erheblichen Komplikationen und Spätfolgen führen.
Masern beginnen in der Regel mit hohem Fieber, Husten, Schnupfen. Innerhalb einiger Tage bildet sich ein Ausschlag im Gesicht und hinter den Ohren und breitet sich über den ganzen Körper aus.
Ernsthafte Komplikationen wie Gehirnhautentzündung
Wenn sich die Beschwerden nach acht Tagen nicht lindern, steigt die Gefahr ernster Komplikationen wie Lungen- und Mittelohrentzündung oder Infektionen des Kehlkopfs und der Luftröhre. Als schlimmste Folgen einer Masernerkrankung können in seltenen Fällen eine Gehirnhaut- und Gehirnentzündung auftreten, die gegebenenfalls zum Tod führt.
Ungeschützte Personen können sich sehr leicht anstecken, wenn eine infizierte Person in der Nähe ist. Schon fünf Tage vor Auftreten des Hautausschlages sowie vier Tage, nachdem die Hautflecken sichtbar geworden sind, sind Masern ansteckend. Die Krankheitserreger werden über Tröpfchen, zum Beispiel beim Sprechen, Husten, Niesen, übertragen.
Zwei Impfungen im Zeitraum von vier Wochen
Eine zweifache Impfung bietet den besten Schutz gegen diese Viruserkrankung. Daher ist es wichtig, dass Eltern jetzt den Impfschutz ihrer Kinder und ihren eigenen Impfschutz von einer Ärztin oder einem Arzt überprüfen lassen und bei Bedarf vervollständigen.
Masern-Schutzimpfungen werden als Kombinationsimpfungen, den sogenannten Masern-Mumps-Röteln-Impfungen, durchgeführt – heute oftmals in Kombination mit einem Impfstoff gegen die Windpocken. Grundsätzlich sind zwei Impfungen erforderlich, um vollständig geschützt zu sein.
Masern: Köln ruft zu Nachimpfungen auf
Aufgrund der ungewöhnlichen Häufigkeit von Masernfällen und der Tatsache, dass vor allem Erwachsene erkranken, rät das Gesundheitsamt Köln zu Nachimpfungen. Erwachsenen, die keine Masernerkrankung durchgemacht haben und nur einmal geimpft sind, sollten eine zweite Impfung durchführen zu lassen.
Erwachsene, die keine Masernerkrankung durchgemacht haben und gar nicht geimpft sind oder nicht genau wissen, ob und wie oft sie geimpft sind, sollten jetzt zwei Impfungen im Abstand von vier Wochen erhalten.
Was tun, wenn Masern auftreten?
Wenn die Erkrankung ausgebrochen ist, gibt es keine ursächliche Behandlung, sondern nur eine Symptomlinderung und die Behandlung von Begleiterkrankungen. Gemeinschaftseinrichtungen wie zum Beispiel Schulen und Kindertageseinrichtungen dürfen nicht besucht werden solange eine Ansteckungsgefahr besteht. Jede Person, die einen auch nur kurzen Kontakt zu einer oder einem Masernerkrankten hatte, gilt als Kontaktperson. In einer Schule oder einer Kindertageseinrichtung gehören dazu alle Personen, die diese Einrichtung besuchen oder dort arbeiten.
Schule oder Kita 14 Tage lang fernbleiben
Bei einem Kontakt muss der Impfschutz kontrolliert werden. Ist dieser unvollständig, kann durch eine Impfung in den ersten drei Tagen nach dem Kontakt der Ausbruch der Krankheit verhindert werden. Kontaktpersonen, die weder Impfschutz noch diese Nachimpfung haben, müssen der Schule und der Kindertageseinrichtung für 14 Tage fernbleiben.
Nach Infektionsschutzgesetz besteht für Ärzte eine Meldepflicht bei Verdacht sowie bei Nachweis einer Masernerkrankung und bei Tod durch eine Masernerkrankung. Eine Mitteilungspflicht besteht für Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte gegenüber der Schule oder der Kindertageseinrichtung. Die Leitungen der Schul- und Kindertagesstätten haben eine Mitteilungspflicht gegenüber dem Gesundheitsamt.
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