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Mammographie-Screening wird vorübergehend ausgesetzt

Montag, 30. März 2020 – Autor: anvo
Aufgrund der Infektionsgefahr durch das Coronavirus werden vorerst keine Einladungen zum Mammographie-Screening versendet. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit beschlossen. Bereits ausgemachte Termine werden aber noch eingehalten.
Mammographie, Corona

Wegen der Corona-Pandemie soll das Mammographie-Screening bis Ende April ausgesetzt werden – Foto: ©chompoo - stock.adobe.com

Das Mammographie-Screening wird vorübergehend ausgesetzt. Grund ist die bestehen­de Infektionsgefahr durch das Coronavirus, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilt. In Anbetracht der aktuellen Entwicklung der COVID-19-Pandemie wurde die Nutzen-Schaden-Abwägung zwischen einem verschobenen Untersuchungstermin für das Screening einerseits und dem Risiko einer Infektion andererseits neu bewertet.

Bestehende Termine sollen eingehalten werden

Die Zentralen Stellen, die unter anderem die Terminkoordination für das Screening-Programm übernehmen, werden bis 30. April keine neuen Einladungen versenden. Da für die nächsten etwa zwei bis drei Wochen Frauen bereits Einladungsschreiben und Termine erhalten haben, entsteht eine Übergangszeit, bis tatsächlich keine Screening-Mammographien durchgeführt werden. Für diese Übergangszeit konnte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) keine verbindliche Regelung treffen.   

Frauen mit auffälligen Befunden sollen unverändert eine zeitnahe Abklärungsdiagnostik erhalten. Auch Frauen mit akut auffälligen Befunden außerhalb des Screenings werden wie bisher versorgt. 

Einheitliches Vorgehen angestrebt

Der Beschluss des G-BA soll eine einheitliche Lösung für ein bundesweites Vorgehen einleiten. Nach Mitteilung der Kooperationsgemeinschaft hat bereits ein Viertel der Screening-Einheiten wegen krankheits- und quarantänebedingter Personalausfälle in Folge der Corona-Pandemie den Betrieb eingestellt. In einigen Regionen haben die Gesundheitsämter bereits Screening-Einheiten geschlossen.

In beiden Fällen muss die zuständige Kassenärztliche Vereinigung informiert werden. Darüber hinaus können die Kassenärztlichen Vereinigungen in Anbetracht der jeweiligen Infektionssituation in den Regionen und gegebenenfalls in Rücksprache mit den Landesgesundheitsbehörden den Versorgungsauftrag für die Erstellung von Screening-Mammographien befristet aussetzen.

Foto: © Adobe Stock/chompoo

Hauptkategorien: Gesundheitspolitik , Medizin , Corona
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