Mammografie: Überdiagnose richtig einschätzen

Neues Merkblatt Mammografie: Frauen finden Informationen zu Überdiagnosen wichtig – Foto: Jochen Tack
Das Mammografie-Screening zur Brustkrebsfrüherkennung wurde in Deutschland 2009 flächendeckend eingeführt. Seither werden Frauen zwischen 50 und 69 alle zwei Jahre zu der Röntgenuntersuchung eingeladen. Den Chancen, Brustkrebs früh zu entdecken, stehen jedoch auch einige Nachteile gegenüber, etwa die Strahlenbelastung einer Mammografie. Um Frauen ihre Entscheidung zu erleichtern, hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) nun ein Merkblatt entwickelt. Auftraggeber war der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der das Papier nun prüfen muss.
Überdiagnosen oft unbekannt
Zuvor wurden Frauen befragt, welche Informationen sie als notwendig erachten und wie diese verständlich aufbereitet werden können. Eine Herausforderung sei der Begriff der Überdiagnose gewesen, berichtet Klaus Koch vom IQWIG.
Mit dem Begriff Überdiagnose ist gemeint, dass bei einem Teil der Frauen Brustkrebs diagnostiziert wird, der nie aufgefallen und behandlungsbedürftig geworden wäre. Es gibt nämlich kleine Tumore, die langsam oder gar nicht wachsen. Darum bedürfen sie auch keiner Behandlung. Ohne die Mammografie bliebe den Frauen also viel Aufregung und weitere Untersuchungen erspart. „Im Projekt bestätigte sich, dass viele Frauen noch nie von dieser Tatsache gehört hatten“, erklärt Koch. Auf Anregung der Frauen sei deshalb ein grafisches Beispiel entwickelt worden, um diesen Nachteil besser darzustellen.
Hoher Aufklärungsbedarf
Fakt ist nach bisherigen Erkenntnissen: Von 1.000 Frauen, die regelmäßig am Screening teilnehmen, bekommen 9 bis 12 eine Überdiagnose. Diesem Nachteil steht der Vorteil gegenüber, dass gleichzeitig 2 bis 6 vor dem Tod durch Brustkrebs gerettet werden. Am Ende muss jede Frau selbst entscheiden, was ihr wichtiger ist – keine leichte Aufgabe. „Informationen zu Überdiagnosen sind bei allen Früherkennungsuntersuchungen wichtig, hier sehen wir einen grundsätzlichen Aufklärungsbedarf“, so Koch.
Foto: AOK Mediendienst