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Lungenkrebs durch Passivrauchen als Berufskrankheit anerkannt

Samstag, 10. Juli 2021 – Autor:
Lungenkrebs kann eine Berufskrankheit sein, wenn ein Arbeitnehmer jahrelang am Arbeitsplatz Passivrauch ausgesetzt war. Das sieht die neue Berufskrankheiten-Verordnung vor. Auch ein Hüftarthrose steht jetzt unter bestimmten Bedingungen auf der Liste.
Lungenkrebs kann eine Berufskrankheit sein, wenn er durch Passivrauchen am Arbeitsplatz verursacht wurde

Lungenkrebs kann eine Berufskrankheit sein, wenn er durch Passivrauchen am Arbeitsplatz verursacht wurde – Foto: © Adobe Stock/ yurolaitsalbert

Der Bundesrat hat kürzlich einer Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) zugestimmt. Aufgenommen in die Liste der Berufskrankheiten wurden Lungenkrebs durch Passivrauch sowie eine Hüftgelenksarthrose infolge von Tragen schwerer Lasten. Beide Erkrankungen konnten vorher schon wie eine Berufskrankheit entschädigt werden – doch jetzt ist es sozusagen amtlich.

Arbeit im verqualmten Arbeitsumfeld erhöht Lungenkrebsrisiko

Lungenkrebs wird nun als Berufskrankheit anerkannt, wenn ein Arbeitnehmer viele Jahre am Arbeitsplatz Passivrauch ausgesetzt war und selbst nicht geraucht hat. 400 selbst gerauchte Zigaretten gelten jedoch als zulässig. In der Verordnung ist von „Zigarettenäquivalenten“ die Rede. Dabei werden etwa Zigarren, Zigarillos und andere Tabakprodukte entsprechend ihrer Zusammensetzung umgerechnet und Zigaretten gleichgestellt. Lungenkrebs durch Passivrauch  trägt die Berufskrankheiten-Nummer 4116.

Schwer Heben geht auf die Hüfte

Auch eine Hüftgelenksarthrose kann unter Umständen eine Berufskrankheit sein. Und zwar dann wenn, ein Arbeitnehmer mindestens zehnmal pro Tag Lasten mit einem Gewicht von mindestens 20 Kilogramm gehandhabt hat. Das Gesamtgewicht der im Arbeitsleben bewegten Lasten muss mindestens 9.500 Tonnen betragen. Die Hüftgelenksarthrose ist nun die Berufskrankheiten-Nummer 2116.

Unfallversicherungen zahlen notfalls eine Rente

Bei allen Berufskrankheiten gilt: Die Diagnose muss medizinisch gesichert sein. Wird eine vermeintliche Berufskrankheit als solche anerkannt, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung die medizinische Versorgung und Rehabilitation. Sollte keine Wiedereingliederung ins Berufsleben mehr möglich sein, zahlt die Unfallkassen den Betroffenen eine Rente. Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind sehr umfangreich, weil hier das Prinzip gilt: Reha vor Rente. Deswegen fahren Betroffene immer besser, wenn ihre Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt wird.

Die Hürden sind jedoch hoch. Es muss eindeutig belegt sein, dass die Erkrankung durch Einwirkungen am Arbeitsplatz verursacht wurde wie Staub, Lärm oder eben auch Passivrauch. Die Exposition muss größer sein als in der übrigen Bevölkerung und die Krankheit muss wesentlich durch die schädigende Einwirkung bei der Arbeit verursacht worden sein.

Hauptkategorien: Medizin , Gesundheitspolitik
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