Linke und Grüne wollen Zugang zu medizinischem Cannabis erleichtern
Mit dem Cannabis-Gesetz wurde der Zugang zu medizinischem Cannabis für schwer kranke Patienten erheblich erleichtert. Allerdings haben die Krankenkassen einen so genannten Genehmigungsvorbehalt. Das bedeutet: Erscheint die Begründung des Arztes nicht plausibel, kann die Krankenkasse den Antrag ablehnen.
Nun wollen die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Genehmigungsvorbehalt abschaffen. Dafür müsste der Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) gestrichen werden. Ein entsprechender Antrag wurde am Mittwoch dem Bundestag im Rahmen einer öffentlichen Anhörung vorgelegt.
Genehmigungsvorbehalt soll aus Sicht der Grünen weg
In dem Antrag heißt es: „Der Genehmigungsvorbehalt „kann dazu führen, dass die Linderung der Beschwerden von Patientinnen und Patienten hinausgezögert oder gänzlich verhindert wird. Patientinnen und Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben Anspruch auf die Versorgung mit Cannabis, wenn eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht oder eine solche Leistung nach Einschätzung der Ärztin oder des Arztes unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und des Krankheitszustands nicht zur Anwendung kommen kann.“
Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) unterstützt das Anliegen und plädiert ebenfalls für Erleichterungen in der Verordnung von medizinischem Cannabis für schwerstkranke Menschen. „Cannabis hilft nur einigen wenigen Patienten und ist kein genereller Ersatz für andere Medikamente wie zum Beispiel Opioide“, so DGP-Präsident Prof. Dr. Lukas Radbruch.
Mehr Forschung nötig
Die Fachgesellschaft hält indes mehr Forschung zu medizinischem Cannabis für nötig. Studien zur Wirksamkeit und Sicherheit von Cannabis insbesondere im Vergleich zu anderen Behandlungsverfahren fehlten. Darum werde dringend Geld für mehr Forschung benötigt wird, um den Stellenwert von Cannabis in der Behandlung von Schwerstkranken bewerten und sicherstellen zu können, damit Cannabis bei den Patientinnen eingesetzt wird, denen es wirklich helfe. Kritiker sagen jedoch, dass durch das Cannabis-Gesetz gerade kein Anreiz mehr für Forschung besteht. Denn auch ohne Evidenz kann das Mittel grundsätzlich bei jeder Indikation eingesetzt werden, wenn es der Arzt für nötig hält
Genehmigung für Cannabis-Wechsel wird abgeschafft
In dem Antrag fordern die LINKE und die Grüne- Fraktion außerdem ein weiteres Genehmigungsverfahren abzuschaffen. „Ärztinnen und Ärzten wird die Therapie ihrer Patientinnen und Patienten erheblich erschwert. Die Möglichkeit, eine passgenaue Medikation durch das Ausprobieren verschiedener Cannabissorten in niedriger Dosierung zu finden, wird quasi verhindert, da nach Auskunft von Betroffenen für jede neue Erstverordnung ein weiteres Genehmigungsverfahren durchlaufen werden muss. Dabei entsteht für Patientinnen und Patienten eine wochenlange Unsicherheit, oft verbunden mit einer unzumutbaren Verlängerung der zu behandelnden Symptome.“
Diese Forderung ist schon durch. Mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV), das in diesem Jahr in Kraft treten soll, diese Neubeantragung abgeschafft werden.
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