Licht-Bade-Therapie bei Neurodermitis-Patienten als Kassenleistung

Neurodermitis-Patienten können jetzt auch mit Bade-Licht-Therapie behandelt werden – Foto: ©Milton Oswald - stock.adobe.com
Die Licht-Bade-Therapie (Balneophototherapie) kann ab dem 1. Oktober auch bei Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Neurodermitis (SCORAD-Score größer 25) eingesetzt und als Kassenleistung abgerechnet werden.
Damit wird die Indikationserweiterung für das atopische Ekzem umgesetzt, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im März 2020 beschlossen hatte. Das meldet die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Für Erwachsene mit Neurodermitis konnte ein höherer Nutzen der Balneophototherapie gegenüber der trockenen UV-Bestrahlung nachgewiesen werden.
Salzbad kombiniert mit UVB-Licht
Hautärzte konnten die Methode, bei der Wannenbäder mit verschiedenen Zusätzen und einer UV-Lichttherapie kombiniert werden, bislang nur bei Patienten mit einer Psoriasis auf Kassenkosten anwenden.
Eine Balneophototherapie kann als Photosoletherapie (Salz-Bad kombiniert mit UV-B-Strahlen) oder als Bade-PUVA (Psoralen kombiniert mit UV-A-Strahlen) erbracht werden. Zur Behandlung der Psoriasis sind sowohl Bade-PUVA als auch Photosoletherapie zugelassen. Für die Behandlung der Neurodermitis darf ausschließlich die Photosoletherapie eingesetzt werden.
Synchrone und asynchrone Anwendung
Dazu stehen die synchrone und die asynchrone Anwendung zur Verfügung: Die synchrone Photosoletherapie besteht aus dem gleichzeitigen Bad in einer Tote-Meer-Salzlösung und einer Bestrahlung im UV-B-Schmalbandspektrum.
Bei der asynchronen Photosoletherapie erhält der Patient zuerst ein 20-minütiges Bad mit Kochsalzlösung und anschließend die Lichtbehandlung unter Anwendung von UV-B-Bestrahlungsgeräten. Die asynchrone Photosoletherapie kann als Vollbad oder als Folienbad durchgeführt werden.
Licht-Bade-Therapie bei Neurodermitis-Patienten als Kassenleistung
Bei der Licht-Bade-Therapie für Neurodermitis-Patienten, die jetzt auch als Kassenleistung abgerechnet werden kann, sollte die Behandlungshäufigkeit bei drei bis fünf Anwendungen pro Woche liegen. Sie ist pro Behandlungszyklus auf höchstens 35 Einzelanwendungen beschränkt. Ein neuer Behandlungszyklus kann frühestens sechs Monate nach Abschluss eines vorangegangenen Behandlungszyklus starten.
Bei Kindern und Jugendlichen darf die Balneophototherapie nur nach sorgfältiger Prüfung der zur Verfügung stehenden Behandlungsmöglichkeiten erfolgen. Für diese Patientengruppe liegen dem G-BA keine Studienergebnisse vor.
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