Laserbehandlung bei Pigmentläsionen: Hautkrebs bleibt vielleicht unentdeckt
Hautveränderungen wie Altersflecken, Warzen oder Leberflecken sind zwar gutartig, werden von den Betroffenen aber häufig als ästhetisch so störend empfunden, dass sie diese entfernen lassen wollen. Dabei kommen immer häufiger Behandlungen mit Laser zum Einsatz, da diese als besonders schonend und gründlich gelten und wenig Narben hinterlassen. Doch eine solche Laserbehandlung kann unerwartete Folgen haben, wie Essener Dermatologen nun in einer Veröffentlichung betonen. Denn dort, wo zuvor Pigmentläsionen per Laser entfernt worden sind, können Melanome entstehen. Bisher gab es nur wenige Berichte über den Zusammenhang zwischen einer Laserbehandlung von Pigmentflecken und der Entstehung von Hautkrebs. Im Journal of Dermatology beschreiben die Ärzte nun elf Fallbeispiele.
Hautkrebs nach Laserbehandlung
Die Mediziner um Dr. Sarah Delker von der Klinik für Dermatologie der Uniklinik Essen berichten von elf Patienten, die zwischen 2007 und 2011 am dortigen Hautkrebszentrum wegen eines Melanoms behandelt wurden, das nach der Behandlung einer Pigmentläsion mittels Laser entstanden war. Bis zur Hautkrebsdiagnose nach der Lasertherapie lagen zwischen einigen Monaten und zehn Jahren. Alle Laserbehandlungen waren von zertifizierten Dermatologen vorgenommen worden. Dennoch war nur bei zwei Patienten vor der Therapie eine Biopsie für eine histologische Untersuchung entnommen worden. Delker und Kollegen betonen, dass auch erfahrene Dermatologen in nur etwa 80 Prozent der Fälle allein anhand morphologischer Kriterien gutartige von bösartigen Pigmentläsionen unterscheiden können.
Zehn der von Hautkrebs betroffenen Patienten konnten erfolgreich behandelt werden, doch einer verstarb infolge der Melanomerkrankung. Drei Jahre zuvor war bei dem 53-jährigen Mann eine Laserbehandlung wegen einer Pigmentläsion vorgenommen worden. Einige Zeit später wurden bei ihm Metastasen in den rechten axillären Lymphknoten entdeckt, die operativ entfernt wurden. Kurz darauf wurden Lungenmetastasen und schließlich auch Hirnmetastasen entdeckt. Auch eine chemotherapeutische Behandlung konnte den Patienten nicht mehr retten.
Patienten vor Laserbehandlung besser aufklären
Die Autoren der Veröffentlichung betonen, dass eine rein makroskopische Beurteilung von Hautläsionen im Rahmen einer Laserbehandlung zu Fehleinschätzungen und damit zu verspäteten Diagnosen von Melanomen führen kann. Patienten sollten zudem darüber informiert werden, dass eine Laserbehandlung möglicherweise tieferliegende Melanozyten nicht erreichen kann und dass in der Folge auch Rezidive entstehen können. Die Mediziner raten allerdings bei Pigmentläsionen grundsätzlich von einer Laserbehandlung ab. Stattdessen sollte das betroffene Gewebe bei Verdacht ganz entnommen und histopathologisch auf Hautkrebs untersucht werden.
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