Länder wollen Stärkung der Tarifpflicht in der Pflege
Die niedersächsische Sozialministerin Cornelia Rundt glaubt, dass durch diesen Beschluss bessere Chancen für einen „Tarifvertrag Soziales“ bestehen. Es dürfe nicht sein, so Rundt, dass die Pflegevergütungen, die die Pflegekassen mit den Leistungsanbietern ausgehandelt haben, oft nicht ausreichen, um die Mitarbeiter tarifgerecht zu bezahlen. „Die Pflegeeinrichtungen und -dienste dürfen nicht gezwungen sein, aus einem möglicherweise vorhandenen Tarifvertrag auszusteigen, nur um überhaupt noch wirtschaftlich überleben zu können“, mahnte die Sozialministerin.
Ministerin: Top-Pflege statt Top-Rendite
Pflegeheime dürfen nicht hohen Renditeerwartungen unterworfen werden, sagte Rundt am Rande der ASMK-Tagung und betonte, dass die Pflegeheime nicht in erster Linie als gute Geldanlage zu sehen sind. „Das Interesse an Gewinnerzielung darf das Interesse an einer qualitativ hochwertigen Pflege und Betreuung der Heimbewohner nicht überlagern.“
Durch den Beschluss der ASMK wird die Bundesregierung dazu aufgefordert, im Rahmen der anstehenden Pflegereform neue Kontrollmöglichkeiten vorzusehen. „Pflegeeinrichtungen müssen für die Vergütung, die sie erhalten, auch alle vorgesehenen Leistungen tatsächlich erbringen", erläuterte Rundt, „und das muss dann auch überprüfbar sein". Eindeutiger geregelt werden müsse, welche Leistungen als Gegenleistung für die eingenommenen Vergütungen zu erbringen seien. Im Kern gehe es dabei um die Frage, was „angemessene Gewinne" sind, so Rundt.
Die FDP-Abgeordnete Sylvia Bruns (Niedersachsen) wirft Sozialministerin Rundt Klientelpolitik im Bereich der Pflege vor. „Mit dem von Niedersachsen unterstützten Antrag auf Bundesebene für neue Kontrollmöglichkeiten wird die freie Wohlfahrtspflege geschützt, andere Träger werden hingegen pauschal an den Pranger gestellt“, sagt Bruns.
Minister fordern neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff
Die Arbeits- und Sozialminister der Länder haben sich zudem einstimmig für die Einführung eines neuen, erweiterten Pflegebedürftigkeitsbegriffs ausgesprochen. Weiter wolle man häusliche Betreuung als Regelleistung einführen. Das Leistungsrecht müsse insgesamt einfacher und flexibler werden.
Weiteren Reformbedarf sieht die ASMK bei der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Die Bundesregierung wird gebeten, statt eines getrennten Anspruchs von jeweils vier Wochen für Kurzzeit- und Verhinderungspflege, ein flexibles Budget von acht Wochen einzuführen, das dann je nach Bedarf für Kurzzeit- und Verhinderungspflege eingesetzt werden kann. Gestrichen werden soll die bislang geltende sechsmonatige Wartefrist, ehe überhaupt eine Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden kann.
Nach oben korrigiert werden soll die mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz bereits von 18 auf 25 Jahre angehobene Altersgrenze für Kurzzeitpflege. Damit will die Konferenz verhindern, dass jüngere zu pflegende Menschen im Rahmen einer Kurzzeitpflege in Altenpflegeeinrichtungen betreut werden müssen, heißt es aus dem Sozialministerium Sachsen-Anhalt.