Krebs per se kein Hinderungsgrund für eine Covid-Impfung
Krebspatienten haben ein erhöhtes Risiko für einen schweren Covid-Verlauf. Ob sie mit „hoher“ oder „erhöhter“ Priorität geimpft werden sollen, entscheiden die behandelnden Ärzte abhängig von der individuellen Erkrankungssituation. Dr. Susanne Weg-Remers, Leiterin des Krebsinformationsdienstes des Deutschen Krebsforschungszentrums, erläutert die Hintergründe: „Das Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf wird durch Faktoren wie Krebsart, Erkrankungssituation und Therapieform beeinflusst, außerdem spielen Vorerkrankungen und das Lebensalter eine Rolle.“
Keine Sicherheitsbedenken bekannt
Das Abwägen bleibt also den Ärzten überlassen. Sie können sich dabei auf Empfehlungen der Onkologischen Fachgesellschaften stützen. Diese beruhen auf den verfügbaren Informationen zu den zugelassenen Corona-Impfstoffen sowie auf Erfahrungen mit anderen Impfungen bei Krebspatienten.
Unter Sicherheitsaspekten spricht demnach eine Krebserkrankung nicht gegen eine Corona-Impfung. Auch eine laufende Krebsbehandlung wie eine Chemo- oder Immuntherapie ist kein genereller Hinderungsgrund für eine Corona-Impfung. Ausnahmen erläutert Susanne Weg-Remers. „Bei sehr starker Immununterdrückung, etwa durch eine Hochdosischemotherapie, ist eine Impfung des Krebspatienten oder der Patientin eventuell zu diesem Zeitpunkt nicht sinnvoll, da möglicherweise keine ausreichende Immunität aufgebaut wird.“
Offene Fragen zur Impfung unter immununterdrückender Krebstherapie
Menschen, deren Immunsystem durch die Krebserkrankung selbst oder durch die Therapie unterdrückt ist, waren allerdings bei den Zulassungsstudien nicht vertreten. Wie wirksam die Impfstoffe gegen COVID-19 speziell bei Krebspatienten sind, kann daher derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden. Das gelte auch für die Verträglichkeit der Impfungen während bestimmter Krebstherapien, betont Weg-Remers.
Prinzipiell alle Impfstoffe für Krebspatienten geeignet
Andererseits gibt es bisher keine Hinweise auf eine höhere Rate von Impfnebenwirkungen bei Krebspatienten im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung. Dies gilt für alle bisher zugelassenen Impfstoffe. Laut einer Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) können Krebspatienten sowohl mit den die mRNA-Impfstoffen von BioNTech/Pfizer und Moderna als auch mit den Vektor-Impfstoffe von Astra Zeneca und von Johnson & Johnson geimpft werden. Der Schutz vor schweren Verläufen ist bei den vier zugelassenen Impfstoffen etwa gleich hoch. Jedoch sollten Arzt und Patient die Entscheidung gemeinsam treffen.
Risikosignale werden unterdessen von den Zulassungsbehörden gezielt überwacht und weiterverfolgt. Dass das Überwachungssystem funktioniert, hat man bei AstraZeneca und Johnson & Johnson gesehen. Seltene Nebenwirkungen wurden rasch aufgedeckt.