Krankschreibung künftig per Videosprechstunde möglich

Ärzte können Patienten künftig auch per Videosprechstunde krankschreiben – Foto: ©Stockfotos-MG - stock.adobe.com
Ärzte können die Arbeitsunfähigkeit von Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen künftig auch per Videosprechstunde feststellen - und dann die enstprechende Krankschreibung ausstellen. Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin.
Die Entscheidungung sei unabhängig von der Corona-Pandemie gefallen, teilte der G-BA mit. Während und nach dem Ende des Corona-Lockdown konnten sich Patienten mit leichten Atemwegsbeschwerden auch am Telefon krankschreiben lassen. Damit sollten die Arztpraxen entlastet und das Risiko der Verbreitung von Infektionen im Wartezimmer vermindert werden. Die Telefon-AU galt für längstens sieben Tage.
Krankschreibung künftig per Videosprechstunde möglich
Voraussetzung für die künftig mögliche Krankschreibung per Videosprechstunde ist, dass der Versicherte der behandelnden Arztpraxis bekannt ist und die Erkrankung eine Untersuchung per Videosprechstunde zulässt. Dabei ist die erstmalige Feststellung der Arbeitsunfähigkeit auf einen Zeitraum von sieben Kalendertagen begrenzt. Der Arzt übernimmt dabei die Versichertendaten aus der Patientenakte, das heißt, der Patient muss nicht in die Praxis kommen, um seine Gesundheitskarte auslesen zu lassen.
Eine Folgekrankschreibung über Videosprechstunde ist nur zulässig, wenn die vorherige Krankschreibung aufgrund unmittelbarer persönlicher Untersuchung ausgestellt wurde. Ein Anspruch der Versicherten auf Krankschreibung per Videosprechstunde besteht nicht.
Patient muss schon einmal in der Praxis gewesen sein
Ausgeschlossen bleibt eine Krankschreibung per Videosprechstunde bei Versicherten, die in der betreffenden Arztpraxis noch nie persönlich vorstellig wurden, sowie die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit ausschließlich auf Basis zum Beispiel eines Online-Fragebogens, einer Chat-Befragung oder eines Telefonates.
Anlass der entsprechenden Richtlinienänderung ist die berufsrechtliche Lockerung des Verbots der ausschließlichen Fernbehandlung für die in Deutschland tätigen Ärzte.
2021 kommt die digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Mit demselben Beschluss setzte der G-BA weitere Änderungen an der AU-Richtlinie um: Ab dem 1. Januar 2021 wird die AU-Bescheinigung für die Krankenkasse digitalisiert und elektronisch übermittelt.
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