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Krankenkassen finanzieren deutlich mehr Prävention

Mittwoch, 8. März 2017 – Autor: Angela Mißlbeck
Das Präventionsgesetz ist umgesetzt – zumindest bei den Krankenkassen. Sie gaben 2016 mehr als anderthalb mal so viel für Prävention aus wie im Jahr zuvor und erreichten damit auf Anhieb die Zielvorgaben des Gesetzgebers.
Gesundheitsförderung in Lebenswelten wird größer geschrieben

Gesundheitsförderung in Schulen: Die Krankenkassen stellen mehr Geld bereit. – Foto: Shmel - Fotolia

Innerhalb eines Jahres haben die Krankenkassen ihre Ausgaben für Prävention vervielfacht. Sie stiegen 2016 um rund 172 Millionen auf rund 485 Millionen Euro. Das entspricht einem Zuwachs um 55 Prozent. Wie vom Gesetzgeber mit dem Präventionsgesetz gefordert investierten die Kassen vor allem in die Prävention in Kitas, Schulen, Stadtteilen und Betrieben.

Die Ausgaben für Leistungen zur individuellen Prävention stiegen mit einem Zuwachs von 7,8 Prozent verhältnismäßig wenig. Sie umfassen vor allem Kursangebote für Entspannung, Ernährung und Sport. Verglichen mit den anderen beiden Bereichen der Prävention sind mit 217 Millionen Euro jedoch immer noch der größte Ausgabenposten.

Für betriebliche Gesundheitsförderung gaben die Krankenkassen im vergangenen Jahr 143 Millionen Euro aus. Im Jahr 2015 flossen nur 75 Milliarden Euro in die betriebliche Gesundheitsförderung. Die Differenz entspricht einem Anstieg um 89 Prozent. Am stärksten gewachsen sind die Ausgaben für die Prävention in nichtbetrieblichen Lebenswelten. Sie wuchsen um satte 240 Prozent von 37 auf 125 Millionen Euro. Verglichen mit den beiden anderen Präventionsbereichen ist der absolute Betrag noch immer der kleinste.

Richtwerte des Präventionsgesetzes erreicht

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) würdigt das finanzielle Engagement der Krankenkassen für die Prävention. Es teilte mit, dass die vorgesehenen Richtwerte bereits im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Präventionsgesetzes weitestgehend erreicht worden seien. Das Präventionsgesetz sieht vor, dass die Krankenkassen pro Versicherten mindestens sieben Euro in Präventionsleistungen nach § 20 SGB V und mindestens zwei Euro pro Kopf in Präventionsmaßnahmen in betrieblichen und nicht betrieblichen Lebenswelten investieren.

„Durch diese erfreuliche Entwicklung gerade in den betrieblichen und nichtbetrieblichen Lebenswelten, also in den Bereichen, in denen wichtige Weichenstellungen für ein gesundheitsbewusstes Leben vorgenommen werden können (z.B. in Kitas, Schulen und Betrieben), konnte das bisher vor allem in den Lebenswelten sehr geringe Engagement der Krankenkassen deutlich ausgebaut werden“, so das Ministerium.

Förderung für Selbsthilfe und Hospize steigt ebenfalls

Auch für die Förderung von Selbsthilfegruppen stiegen die Ausgaben der Krankenkassen deutlich. Sie wuchsen von rund 45 auf rund 71 Millionen Euro um 56 Prozent. „Auch hier konnte der gesetzlich vorgesehene Förder-Richtwert von 1,05 Euro je Versicherten insgesamt weitgehend eingehalten werden“, so das BMG.

Deutliche Zuwächse, die das Ministerium ebenfalls positiv bewertet, gab es außerdem bei den Ausgaben für die Hospiz- und Palliativversorgung. In die Förderung der Hospize investierten die Krankenkassen 2016 rund 45 Millionen Euro mehr (+ 27,6% je Versicherten) und in die spezialisierte ambulante Palliativversorgung rund 73 Millionen Euro (+21,5% je Versicherten) mehr als im Jahr 2015.

Foto: Shmel – Fotolia.com

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