Krankenhausreform: Lauterbach will sich an NRW orientieren

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach macht bei seiner Krankenhausreform Zugeständnisse an die Länder – Foto: © Adobe Stock/ natali_mis
Dass es eine Krankenhausreform geben muss, ist unstrittig. Strittig ist hingegen, wie diese konkret ausgestaltet werden soll. Bis Ende April will das Bundesgesundheitsministerium nun einen neuen Vorschlag zur Krankenhausreform vorlegen. Darin soll es eine flexiblere Zuordnung der Krankenhäuser nach unterschiedlichen Angebotsstufen geben, wie nach dem Bund-Länder-Treffen am 23. März bekannt wurde.
Reformpläne aus NRW sollen Vorbild sein
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erklärte, dass er sich mit seiner Reform stärker an den „Vorarbeiten aus Nordrhein-Westfalen“ (NRW) orientieren will. Dort seien schon 64 Leistungsgruppen definiert und zum Teil auch sehr gute qualitative Voraussetzungen hinterlegt, sagte Lauterbach. „Das ist eine gute Grundlage… und von daher würden wir damit anfangen wollen“. Ergänzen werde man das NRW-Modell mit den Erfahrungen aus der Schweiz und auch den Vorschlägen der Regierungskommission. „Aber ein Start mit dem, was in NRW vorgelegt wurde, scheint uns sinnvoll zu sein.“
64 statt 128 Leistungsgruppen
Die ursprünglich angedachten 128 Leistungsgruppen sind damit also vom Tisch. Die Länder hatten dieses Modell als zu komplex abgelehnt – allen voran NRW. Lauterbachs Kehrtwende ist insofern bemerkenswert, da es jüngst zwischen ihm und dem NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) zu einem heftigen Schlagabtausch kam. Lauterbach hatte Laumann vor zwei Wochen gewarnt, die bereits eingeleitete Krankenhausreform für das bevölkerungsreichste Bundesland im Alleingang weiter durchzuziehen. Laumanns Reform hätte „keine Geldflüsse zur Folge“.
Auf Druck der Länder gab der Bundesgesundheitsminister auch bei der Einführung der Level nach. „Wir werden die Vorgaben für die Level lockern, hier muss es eine Flexibilisierung geben“, sagte er.
Basisvorschlag bis Ende April
Bund und Länder werden nun bis Ende April einen „Basisvorschlag“ mit Vorgaben für Level und Leistungsgruppen erarbeiten. Das Papier soll konkrete Umsetzungsparameter enthalten, die den Ländern eine Folgenabschätzung der Reform erlauben. Krankenhaus-Level und Leistungsgruppen sollen einander zugeordnet werden. In Ausnahmefällen - vor allem in ländliche Regionen – sollen die Länder flexibler planen können und die Möglichkeit bekommen, Leistungsgruppen, die eigentlich nur in Krankenhäusern der Level II und III erlaubt werden, auch in kleineren Level I Krankenhäusern anzubieten. „Umgekehrt müssen aber die Qualitätskriterien, um eine Leistungsgruppe zu erreichen, klar und bundesweit einheitlich definiert sein“, betonte Lauterbach.
Lauterbach will mit seiner Krankenhausreform sowohl die Versorgungsqualität verbessern, als auch die Daseinsfürsorge der Krankenhäuser sichern. Beides sieht der Minister ohne Reform als gefährdet an.