Komplikationen mit künstlichen Gelenken besser erfassbar
Wird einem Patienten eine Hüft- oder Knie-Endoprothese eingesetzt, erfasst die externe gesetzliche Qualitätssicherung (QS) bisher nur den Eingriff, nicht aber mögliche Folgen. Um das Geschehen nach einem Gelenkersatz an Knie oder Hüfte besser beurteilen zu können, hat das AQUA-Institut im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses ein neues Instrument der Qualitätssicherung entwickelt.
Das neue Verfahren ermöglicht eine Nachverfolgung der betroffenen Patienten, ein sogenanntes Follow-up. Dadurch können Komplikationen besser erfasst werden. „Erscheint ein Patient beispielsweise nach dem Eingriff wegen einer Thrombose oder Lungenembolie erneut im Krankenhaus, fehlt die Verbindung zur vorangegangenen Operation in der Qualitätssicherung“, erklärt Professor Joachim Szecsenyi, Geschäftsführer des AQUA-Instituts.
Krankenkassendaten geben Aufschluss über Komplikationen
Der neue Bericht des AQUA-Instituts zeigt, wie diese Lücke mit Hilfe von Sozialdaten bei den Krankenkassen geschlossen werden kann. Das neue Verfahren würde es ermöglichen, das weitere Behandlungsgeschehen der Patienten im Krankenhaus zu erfassen. Für die Erfassung der Folgebehandlung in der ambulanten Versorgung wären weitere Instrumente nötig.
Je nach Qualitätsindikator können mit Hilfe der Sozialdaten verschiedene Zeiträume der Krankenhausbehandlung erfasst werden. Bei Thrombosen erstreckt sich das Follow-up zum Beispiel auf einen Zeitraum von 90 Tagen. Bei anderen Indikatoren, wie etwa Wechsel-Operationen bei Knie-Endoprothesen reichen die Beobachtungszeiträume bis zu fünf Jahren.
Gut zwei Prozent Wechsel-Eingriffe zwei Jahre nach Hüft- und Knie-OP
Gut 6000 Patienten unterziehen sich demnach innerhalb von fünf Jahren nach einem Kniegelenksersatz einem Wechsel-OP. Innerhalb von zwei Jahren sind es etwa 3100 Patienten. Das entspricht einem Anteil von 2,14 Prozent. Dieser Anteil ist ungefähr genauso hoch wie bei den Patienten mit Hüft-Endoprothesen. In diesem Bereich steht bei 2,02 Prozent der Patienten mit eine Wechsel-Operation aufgrund von Komplikationen an.
Der vorgelegte Bericht ist aus Sicht des AQUA-Instituts ein wichtiger Meilenstein. Über die weitere Umsetzung dieses QS-Verfahrens entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss. „Als nächster Schritt wäre eine Erweiterung der Qualitätssicherung auf den ambulanten Bereich sinnvoll. Die Grundlagen hierfür wurden von AQUA geschaffen“, sagt Szecsenyi.
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