Kommerzialisierung der Medizin: Deutscher Ärztetag ruft Gesetzgeber um Hilfe

Ärzte zwischen Patientenwohl und wirtschaftlicher Effizienz: Der Deutsche Ärztetag bittet die Politik um Abhilfe
Eine patientenzentrierte statt eine renditeorientierte Gesundheitsversorgung – das fordert der 125. Deutsche Ärztetag. Nun hat das Gremium den Gesetzgeber in einem Grundsatzbeschluss aufgefordert, endlich Gegenmaßnahmen zu ergreifen, um der zunehmenden Kommerzialisierung im Gesundheitswesen Einhalt zu gebieten. Ärztliches Handeln müsse vor ökonomisch motivierten Einflussnahmen geschützt sein - auch zum Wohle der Patientinnen und Patienten, so der Deutsche Ärztetag.
Ärzte wollen ärztliche Entscheidungen treffen
Ärztinnen und Ärzte wollten keine Entscheidungen treffen und auch keine medizinischen Maßnahmen vornehmen, die aufgrund wirtschaftlicher Zielvorgaben erfolgten und dabei das Patientenwohl gefährdeten, heißt es in dem Beschluss. „Die Ärzteschaft lehnt alle Leistungs-, Finanz-, Ressourcen- und Verhaltensvorgaben ab, welche ärztlich verantwortungsvolles Handeln tangieren und die mit ihrem ärztlich-ethischen Selbstverständnis unvereinbar sind. Die politisch Verantwortlichen sind aufgefordert, diese ärztliche Grundhaltung auch im Sinne des Schutzes der Patientinnen und Patienten vor sachfremden Einflussnahmen mit konkreten gesetzgeberischen Maßnahmen zu unterstützen.“
Abkehr vom Fallpauschalensystem gefordert
So wird etwa eine Abkehr vom Fallpauschalensystems (DRGs) gefordert, das Fehlanreise setze. Eine grundlegende Reform der bisherigen erlösorientierten Krankenhausbetriebsmittelfinanzierung sei erforderlich. Die Vergütungssystematik müsse vorrangig am Versorgungsbedarf und an angemessenen Vorhaltekosten für Personal, Infrastruktur und Technik ausgerichtet werden.
Angeprangert werden außerdem Übernahmen von Arztpraxen, Kliniken und anderen Gesundheitseinrichtungen durch Fremdinvestoren. Aufgrund der vorwiegend renditeorientierten Motivation dieser Fremdinvestoren bestehe die Gefahr, dass medizinische Entscheidungen zugunsten einer kommerziell motivierten Leistungserbringung beeinflusst werden, schreibt der Deutsche Ärztetag in seinem Grundsatzbeschluss. Dadurch gerieten Ärztinnen und Ärzte in einen für sie schwer lösbaren Zielkonflikt.
Neue Sozialgesetzgebung notwendig
Darum seien - zusätzlich zu den bereits mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) umgesetzten Neuregelungen zur Eingrenzung des Einflusses von Fremdkapitalgebern auf die ambulante Versorgung - weitergehende gesetzgeberische Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene erforderlich.
„Für den stationären sowie für den ambulanten Bereich sind im Sozialrecht sowie speziell im Zulassungsrecht explizite Regelungen zu verankern, nach denen Träger von Einrichtungen unter Androhung von Sanktionen gewährleisten müssen, dass die bei ihnen tätigen Ärztinnen und Ärzte ihre berufsrechtlichen Vorgaben einhalten können.“
Der Deutsche Ärztetag ist die jährliche Hauptversammlung der Bundesärztekammer, zu der Delegierte aus den 17 deutschen Ärztekammern entsandt werden. Der 125. Deutsche Ärztetag findet am 1. und 2. November 2021 in Berlin statt