Kombination von Gruppen- und Einzeltherapie nun erleichtert
Montag, 20. Juli 2015
– Autor:
Cornelia Wanke
Psychotherapeuten können zukünftig Einzel- und Gruppentherapie ohne große Probleme kombinieren. Dafür hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gesorgt, der die Psychotherapie-Richtlinie geändert hat.
Gruppen- oder Einzeltherapie? Jetzt ist beides möglich!
– Foto: C. Schuessler
„Nun kann die Gruppenpsychotherapie auch in der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie und der analytischen Psychotherapie flexibler eingesetzt werden. Dies hatte die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) seit Jahren gefordert“, heißt es in einer Pressemitteilung der Kammer.
Was in stationärer Versorgung möglich war, gilt nun auch für ambulante Behandlung
Einzel- und Gruppentherapie seien häufig in Kombination notwendig. So benötigten Patienten, deren psychische Erkrankungen grundsätzlich gut mit einer Gruppentherapie behandelt werden können, häufig zusätzlich auch eine Einzeltherapie, um einzelne Probleme gesondert zu bearbeiten. Umgekehrt bedürften aber auch Patienten in Einzeltherapie oft einer ergänzenden Gruppentherapie. „In der stationären Versorgung ist die Kombination von Einzel- und Gruppentherapie für viele Erkrankungen der Standard. In der ambulanten Versorgung behinderte die Psychotherapie-Richtlinie bislang jedoch einen flexiblen Einsatz beider Therapieformen“, so die BPtK.
Beispielsweise sei bei der Behandlung von Patienten mit einer Borderline-Persönlichkeitsstörung während des stationären Aufenthalts bisher Einzel- und Gruppentherapie für diese Patienten in der Regel als Kombinationsbehandlung angeboten worden. „In der ambulanten Versorgung reichten dafür jedoch die Stundenkontingente nicht aus. In der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie sowie der analytischen Psychotherapie war die Kombinationsbehandlung sogar grundsätzlich unzulässig. Nur in Einzelfällen waren Ausnahmen möglich“, heißt es bei der Bundespsychotherapeutenkammer. Mit der Änderung der Psychotherapie-Richtlinie werde dieses strukturelle Hindernis für die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die analytische Psychotherapie beseitigt.
Es kann zwischen Therapieformen und Therapeuten gewechselt werden
Darüber hinaus regele die Psychotherapie-Richtlinie künftig explizit den Fall, dass Einzel- und Gruppentherapie bei verschiedenen Psychotherapeuten durchgeführt werden. „Die behandelnden Psychotherapeuten sind dann gehalten, den Behandlungsplan miteinander abzustimmen und, soweit erforderlich, sich im Verlauf der Behandlung regelmäßig auszutauschen. Der Patient muss dieser Zusammenarbeit allerdings zustimmen und die Psychotherapeuten von der Schweigepflicht entbinden“, informiert die BPtK.
Die Änderung der Psychotherapie-Richtlinie sei auch deshalb wichtig, weil der Gesetzgeber im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz beschlossen hat, eine psychotherapeutische Sprechstunde einzurichten und die Gruppentherapie zu fördern. „Dadurch kann die Kombination von Einzel- und Gruppentherapie in der ambulanten Versorgung zukünftig an Bedeutung gewinnen. Bislang machen dort gruppentherapeutische Leistungen weniger als zwei Prozent der genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen aus. Damit wird das Versorgungspotenzial der Gruppentherapie nicht ausreichend ausgeschöpft“, heißt es bei der Kammer.
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