Kölner Urteil: Beitragserhöhung für privat Versicherte muss gut begründet sein

Aus Mangel an Begründung: Oberlandesgericht Köln erklärt Beitragserhöhungen einer Privaten Krankenversicherung für unwirksam
Eine Private Krankenversicherung (PKV) ist auf Dauer teuer. Die Beiträge steigen nahezu jedes Jahr. Dagegen ist rechtlich nichts einzuwenden, es sei denn die Beitragserhöhungen werden vom Versicherer nicht ausreichend begründet.
So geschehen in einem Fall, der jetzt vor dem Oberlandesgericht Köln verhandelt wurde. Geklagt hatte ein Privatpatient gegen die Beitragserhöhungen der AXA. Das Gericht gab dem Kläger Recht: Die Kundeninformation, in der die Erhöhung der Prämie begründet wurde, sei "widersprüchlich und missverständlich, wenn nicht gar sachlich falsch", heißt es in dem Kölner Urteil. Der Kunde könne mit solchen inhaltslosen Erläuterungen nichts anfangen könne, obwohl ein verständlicher Hinweis problemlos möglich gewesen wäre.
Zu viel gezahlte Beiträge werden zurückerstattet
Folglich muss die AXA-Versicherung dem Kläger nun Geld zurückerstatten. Laut seinem Verteidiger Ilja Ruvinskij geht es in diesem Fall um rund 3.500 Euro. Doch auf die privaten Krankenkassen könne nach dem Kölner Urteil jetzt eine Klagewelle zukommen, die sich auf Millionen summieren könne, meint Ruvinskij.
„Aufgrund der Wortwahl und der Folgen für so viele Betroffene ist es ohne Übertreibung ein absolutes Hammer-Urteil“, sagt der Fachwanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. „Bei privaten Versicherern wie der Axa dürfte jetzt das große Zittern beginnen, denn Millionen von Verträgen wurden auf diese Art unrechtmäßig verteuert." Auch für andere Versicherungen bedeute dies mit größter Wahrscheinlichkeit, dass Zahlungen der letzten Jahre rückerstattet werden müssen.
Es geht um Formulierungen
Im jetzt verhandelten Fall ging es um zwei Beitragserhöhungen aus den Jahren 2014 und 2015. Spätere Beitragserhöhungen waren offenbar rechtmäßig begründet. Der Senat führte aus, dass nach einer unzureichenden Information über eine Anpassung die darauf folgenden Erhöhungen - seien diese auch korrekt begründet - den ursprünglichen Mangel nicht heilen. Erhöhungen, die auf der ursprünglich fehlerhaften Begründung basieren, bleiben rechtswidrig, die Beträge können zurückgefordert werden. Es geht also nicht um die Beitragserhöhung an sich, sondern um die richtige Wortwahl. Im Juni wird Anwalt Ruvinskij gegen die DKV verhandeln. Die Fehler sollen mit den Fehlern der AXA identisch sein.
Foto: pixabay