Koalitionsvereinbarung im Mittelpunkt des 7. Nationalen Qualitätskongresses Gesundheit

Über den Koalitionsvertrag wurde in der Kongresseröffnung ausführlich diskutiert – Foto: © CHLietzmann
Ulf Fink, Senator a.D. und Kongresspräsident zeigte sich in seiner Eröffnungsrede zufrieden mit dem Ergebnis der Koalitionsverhandlungen, denn Qualitätsaspekte sollen erstmals im Gesundheitswesen eine bedeutende Steuerungsfunktion erhalten. Er verwies auf das System der Mehrleistungsabschläge, welches so verändert werden soll, dass Leistungen mit nachgewiesener hoher Qualität von Mehrleistungsabschlägen ausgenommen werden. Und die Koalitionäre erwägen, so Fink, für besonders gute Qualität Zuschläge zu bezahlen, und für planbare (elektive) Leistungen können die Kassen modellhaft Qualitätsverträge abschließen.
Die Richtung stimmt
Prof. Ferdinand Gerlach, Vorsitzender des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, betonte, dass es heute einen Mengen- und Preiswettbewerb gibt - daneben muss der Qualitätswettbewerb gestellt werden. „Die Richtung der Koalitionsvereinbarung stimmt“, so Prof. Gerlach, aber die „Hauptbaustellen“ einer qualitativ besseren Versorgung müssen erst noch angegangen werden. Zu diesen zählen aus seiner Sicht die Überwindung der Sektorengrenzen sowie die Über-, Unter- und Fehlversorgung - besonders die medizinische Unterversorgung im ländlichen Raum. Er machte deutlich, dass die Krankenhausplanung, die Sache der Länder ist, unter Qualitätsgesichtspunkten umgesetzt werden soll. Die Umsetzung ist aber recht kompliziert, so Prof. Gerlach, da es Kriterien bedarf, die bei einer juristischen Überprüfung bestehen können.
Die Möglichkeit der Kassen, Selektivverträge unter Qualitätsgesichtspunkten abzuschließen, führe zu der Frage, wie der Qualitätswettbewerb ausgestaltet werden kann. Wenn gute Selektivverträge entwickelt werden, können diese in den Kollektivvertrag überführt werden, damit alle Versicherten von diesen guten Verträgen profitieren. Dann gibt es aber keinen Qualitätswettbewerb mehr, so Prof. Gerlach. Er schlug überdies vor, bei der Umsetzung der Ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) nur selektives Kontrahieren zuzulassen.
Das Gesundheitssystem fremdelt mit der Qualität
Der Geschäftsführer des AQUA-Instituts, Prof. Joachim Szecsenyi, hält es für erforderlich, im Gesundheitssystem in Deutschland eine Qualitätskultur zu erzeugen. Das Gesundheitssystem fremdelt nach seiner Auffassung noch zu sehr mit der Qualität. Da die Qualität im Koalitionsvertrag prominent behandelt wird, verspricht er sich hiervon einen Schub. Zugleich betonte er, dass Routinedaten in der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung einen größeren Stellenwert bekommen werden. „Routinedaten sind eine wichtige Perspektive“, so Prof. Szecsenyi, doch sich müssen kassenartenübergreifend ausgewertet werden und es müssen faire Vergleiche ermöglicht werden. Dies setzt zwingend eine Risikoadjustierung voraus.
Frau Dr. Regina-Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied des Gemeinsamen Bundesausschusses, hält es für erforderlich, neue Indikatoren für eine qualitätsorientierte Krankenhausplanung zu nutzen. Hierzu gehören vor allem der Zugang zu medizinischen Leistungen und das regionale Gesundheitsniveau, auf das medizinische Angebote einer Region ausgerichtet sein sollen.
Mehr Transparenz und Verständlichkeit
In einem waren sich die Experten einig: Die seit dem Jahr 2005 von den Krankenhäusern veröffentlichten Qualitätsberichte sollen laienverständlich formuliert werden. Gefordert wurde, die Berichte verständlicher, transparenter und als Grundlage für die Patientenentscheidung präziser zu gestalten. Hierzu soll der Gemeinsame Bundesausschuss die Voraussetzung schaffen und geeignete Vorgaben treffen. Ein neu zu gründendes (Qualität-)Institut soll eine online einsehbare Vergleichsliste der Qualitätsberichte führen. Daneben soll das Institut den Ausbau der sektorübergreifenden Qualitätssicherung mittels Routinedaten vorantreiben. Die Krankenkassen sollen gesetzlich verpflichtet werden, geeignete Daten in pseudonymisierter Form zur Verfügung zu stellen.
Schlechte Qualität aussortieren
Uwe Deh, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des AOK-Bundesverbandes, wies darauf hin, dass die AOK „quer durch die Republik große Qualitätsunterschiede“ feststellt. Die „Krankenkassen sind gezwungen, gute und schlechte Qualität gleich zu behandeln“, so Uwe Deh. Da schlechte Qualität beim Patienten erkennbar wird, müssen die Krankenkassen die Möglichkeit erhalten, schlechte Qualität auszusortieren. Strittig war in diesem Zusammenhang, wie schlechte Qualität in Krankenhäusern erkannt werden kann. So sei die Nachweisführung über schlechte Qualität bei kleinen Fallzahlen schwierig.
Der Vorstandsvorsitzende der Barmer GEK, Dr. Christoph Straub, hält es für erforderlich, komplexe Leistungen bestimmten Versorgungsniveaus zuzuordnen. Denkbar wäre beispielsweise, Operationen durchweg nicht in Häusern der Grund- und Regelversorgung durchführen zu lassen.
Deutscher Qualitätspreis Gesundheit verliehen
Gesundheitsstadt Berlin und der Tagesspiegel haben erneut den "Deutschen Qualitätspreis Gesundheit 2013" verliehen. Die Gewinnerin heißt Ulla Schmidt, Bundesgesundheitsministerin von 2001 bis 2009. Sie hat unter anderem die DMP-Programme für chronisch Kranke, das Gesundheitsmodernisierungsgesetz von 2003, das Fallpauschalengesetz von 2004 und den Aufbau des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit (IQWIG) zu verantworten. In Sachen Qualität und Transparenz hat sie einiges auf den Weg gebracht. Jetzt ist Ulla Schmidt (SPD) mit dem Deutschen Qualitätspreis Gesundheit 2013 ausgezeichnet worden. Mit einem Preisgeld von 10.000 Euro ist der von Gesundheitsstadt Berlin und Tagesspiegel ausgelobte Preis die höchste Auszeichnung auf diesem Gebiet in Deutschland. Ulla Schmidt sagte in ihrer Rede, sie wolle das Preisgeld in die ambulante Palliativversorgung stecken, „damit Menschen zu Hause in Würde sterben können“.