Koalition will kommerzialisierte Sterbehilfe bestrafen
Die Rechtslage zum Thema Sterbehilfe ist in Deutschland bislang recht kompliziert. Da der Suizid selbst sowie der Versuch oder die Teilnahme daran straflos ist, sind auch Anstiftung oder Beihilfe zur Selbsttötung nicht strafbar. Wer also einem Schwerstkranken eine Spritze mit einer tödlichen Lösung bereitlegt, die der Betroffene sich dann selbst injiziert, verstösst dadurch gegen kein Gesetz. Anders sieht es aus, wenn der Kranke nicht mehr in der Lage ist, sich die Injektion selbst zu setzen und der Sterbehelfer dies für ihn übernimmt. In diesem Fall handelt es sich um aktive Tötung auf Verlangen, was mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft wird. Massgeblich für die Unterscheidung zwischen beiden Arten der Sterbehilfe ist die Frage, ob der Betroffene die letzte Entscheidung über die Herbeiführung des Todes selbst trifft oder ob dies jemand anders für ihn übernimmt.
Gewerbsmässige Sterbehilfe bestrafen, reicht das?
Die Beihilfe zum Selbstmord soll auch nach der neuen Regelung nicht generell bestraft werden, sondern nur dann, wenn sie einem geschäftlichen Zweck dient. Einigen Politikern reicht dies allerdings nicht aus. So kritisierte die bayerische Justizministerin Beate Merck (CSU) in der "Frankfurter Rundschau", dass nur die gewerbsmässige Sterbehilfe bestraft werden soll. Es sei aber leicht für entsprechende Organisationen, ihre Absicht auf Gewinnerzielung zu verschleiern, indem sie zum Beispiel keine Bezahlung für den Akt des assistierten Suizids selbst verlangten, sondern ihren Gewinn über Mitgliedsbeiträge erzielten. Daher, so Merck, sollte besser jede Art der organisierten Sterbehilfe strafbar sein. Die FDP hingegen warnt vor weitergehenden Forderungen. So erklärte der FDP-Abgeordnete Michael Kauch gegenüber der Zeitung "Die Welt", man müsse aufpassen, dass niemand strafrechtlich belangt werden könne, "der aus altruistischen Motiven und ohne jede Gewinnerzielungsabsicht Menschen in auswegloser Lage berät".
In die Schlagzeilen geriet das Thema Sterbehilfe erst kürzlich wieder durch den Tod der Bundesliga-Legende Timo Konietzka, der am 12. März 2012 im Alter von 73 Jahren in der Schweiz freiwillig aus dem Leben schied. Konietzka, der erste Torschütze der Fussball-Bundesliga, litt an Gallenkrebs und nahm die in der Schweiz erlaubte aktive Sterbehilfe in Anspruch.