Kinderwunsch-Messe findet trotz Bedenken statt
Auf der Messe „Kinderwunsch-Tage“ in Berlin sollen ungewollt kinderlose Paare über Möglichkeiten informiert werden, doch noch zu ihrem Wunschkind zu kommen. Zu den beworbenen Verfahren gehören dabei auch solche, die in Deutschland verboten sind, wie Eizellspenden, Leihmutterschaften und Maßnahmen der Diagnostik am noch nicht implantierten Embryo (PID), die in Deutschland nur in sehr seltenen Fällen erlaubt sind. Einige Experten und Organisationen haben sich daher ablehnend über die Messe geäußert – so auch der Berliner Berufsverband der Frauenärzte (BVF).
Berufsverband der Frauenärzte steht der Messe skeptisch gegenüber
In einer Mitteilung erklärte der Berliner BVF zu der geplanten Messe: „Aussteller sind nicht nur Behandlungszentren und Labore aus dem Inland, sondern auch aus dem Ausland, also aus Großbritannien und den USA, Spanien, der Türkei und Osteuropa. In vielen dieser Länder sind Maßnahmen der Kinderwunschbehandlung gestattet, die in Deutschland verboten sind.“ Zwar hat der Veranstalter versichert, dass es sich um eine Messe mit rein informativem Charakter handele. Das sieht der BVF jedoch kritisch. Es sei „anzunehmen, dass die ausstellenden Labore und Kinderwunschzentren nicht allein auf der Messe präsent sind, um Interessierte zu informieren, sondern um im direkten Kontakt Kunden für ihre Behandlungszentren zu gewinnen.“
Für den BVF stellt sich vor allem die Frage, ob es den Ausstellern immer um das Wohl der Paare gehe oder ob finanzielle Interessen im Vordergrund stehen und den Paaren möglicherweise unhaltbare Versprechungen gemacht werden. Zudem sei nicht in jedem Fall feststellbar, ob die Qualitätsstandards der auf der Messe ausstellenden Zentren und Institutionen mit den Standards in Deutschland vergleichbar seien.
Kein Verbot für Kinderwunsch-Messe
Auch die Berliner Gesundheitsverwaltung sieht die Messe kritisch. Wie deren Sprecher Christoph Lang gegenüber der „Ärzte Zeitung“ erklärte, sieht die Gesundheitsverwaltung es nicht gerne, wenn in Berlin über reproduktionsmedizinische Verfahrensoptionen informiert wird, die hierzulande verboten sind. Da jedoch die reine Information über diese Verfahren nicht verboten sei, gebe es auch „keine rechtliche Handhabe, die Veranstaltung zu verbieten“, so Lang. Er betonte jedoch auch, dass sich Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch unbedingt von ihrem behandelnden Arzt in Deutschland beraten lassen und dann nach gründlicher Abwägung selbst entscheiden sollten.
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