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Kinderärzte dürfen Eltern nicht mitimpfen

Montag, 9. März 2015 – Autor: Julia Frisch
Kinderärzte im von Masern- und Windpockenausbrüchen gebeutelten Berlin würden gerne auch die Eltern ihrer kleinen Patienten bei Bedarf mitimpfen. Die Kassenärztliche Vereinigung verbietet das aber den Pädiatern.
Kinder ja, Erwachsene nein: So lautet die Vorgabe der Kassenärztlichen Vereinigung bei Schutzimpfungen durch Kinderärzte.

Impfen Pädiater in Berlin nicht nur die Kindern, sondern auch die Eltern, erhalten sie dafür kein Geld. – Foto: Oksana Kuzmina - Fotolia

Als „Katastrophe“ bezeichnete der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) in Berlin die Haltung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Seit dem zweiten Halbjahr 2014 werden den Pädiatern die Abrechnungsziffern von der KV gestrichen, so Jakob Maske, Landespressesprecher des BVKJ. Das bedeutet, dass die Kinderärzte für das Impfen von Erwachsenen kein Geld bekommen. Zuvor, so Maske, sei das Mitimpfen der Eltern von der KV zumindest geduldet worden. 

Die Kinder- und Jugendärzte sind verärgert, weil die Haltung der KV das „nierderschwellige Schließen von Impflücken, gerade bei frischgebackenen Eltern, so nahezu unmöglich macht", sagt Maske. „Diese Patientengruppe geht nicht extra zum Arzt, um die Impflücken zu schliessen, sie sind zunächst zu sehr mit dem eigenen Kind beschäftigt.“

Kinderärzte dürfen Leistung nicht abrechnen

Die KV begründet ihr Vorgehen damit, dass das Impfen von Erwachsenen für Kinder- und Jugendärzte fachfremde Leistungen seien. „Nach der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin ist das Fachgebiet der Kinderärzte durch die Behandlung von Kindern und Jugendlichen definiert. Erwachsene dürfen somit nicht behandelt und auch nicht gegen Masern geimpft werden“, so die KV.

Die Ärztekammer Berlin sieht die Lage indes völlig anders. „Das Mitimpfen von Erwachsenen beim Kinder- und Jugendarzt ist aus Sicht der Ärztekammer Berlin unproblematisch und mit Paragraf 8 Ärzteweiterbildungsgesetz vereinbar, solange diese gebietsfremde Tätigkeit nicht überwiegend durchgeführt wird. Es ist aber kaum davon auszugehen, dass Kinder- und Jugendärzte überwiegend Erwachsene impfen werden“, sagt Pressesprecher Sascha Rudat. Nach der Berliner Weiterbildungsordnung gehöre die Prävention durch Schutzimpfungen zum Inhalt aller ärztlichen Fachgebiete.

In anderen Bundesländern ist Impfung erlaubt

 „Diese eindeutige Auffassung der Ärztekammer Berlin ist der KV Berlin und der Senatsverwaltung seit einiger Zeit bekannt. Innerhalb des KV-Systems gibt es aber offenbar sehr unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der Honorierung solcher gebietsfremden Leistungen. Es handelt es sich also um ein vertragsarztrechtliches Problem und nicht um ein weiterbildungsrechtliches. Im Sinne einer möglichst hohen Durchimpfungsrate der Bevölkerung ist es wünschenswert, hier schnell zu einer für alle Beteiligten zufriedenstellenden Lösung zu kommen“, so Rudat.

In den 17 Kassenärztlichen Vereinigungen, die es in Deutschland gibt, wird das Impfen von Erwachsenen durch Kinderärzte unterschiedlich gehandhabt. Während einige, wie die KV Berlin und Baden-Württemberg, solche Impfungen als fachfremd ansehen und deshalb bei der Abrechnung nicht akzeptieren, lassen viele andere KVen, so auch jene in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern oder Thüringen, solche Impfungen zu – teils aus Pragmatismus, um eine höhere Durchimpfungsrate zu erhalten, teils, um die Kinder zur Impfung zu motivieren.

  © Oksana Kuzmina - fotolia.com

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